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Städtische Bauleitplanung - 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg – Bereich „Almhütte Schanze“, Ortsteil Schanze

hier: Beschluss zur Einleitung und Durchführung des Änderungsverfahrens (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch)

Stadt Schmallenberg                             

- Der Bürgermeister -

Öffentliche Bekanntmachung

Städtische Bauleitplanung

44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg – Bereich „Almhütte Schanze“, Ortsteil Schanze

Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft“ und „Wald“ in „(Sonstiges) Sondergebiet – Besondere Zweckbestimmung: Freizeit, Erholung, Gastronomie und Wohnmobile“ und „Fläche für Sportanlagen“

hier: Beschluss zur Einleitung und Durchführung des Änderungsverfahrens (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch)

             

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 24.11.2022 zum Zwecke der bauplanungs- wie bauordnungsrechtlichen Fassung der bestehenden und beabsichtigten Nutzungen im Zusammenhang mit der „Almhütte Schanze“ im gleichnamigen Ortsteil Schanze den nachfolgenden Beschluss zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für das im Übersichtsplan Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage (X/576) umgrenzte Gebiet im Bereich der Skihütte im Ortsteil Schanze gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss für die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Schmallenberg.

Planungsziel ist die darstellende Ausweisung eines Sondergebietes, welches im Wesentlichen der Erweiterung der Außenbereichsanlagen um Stellplätze, u.a. für Wohnmobile, dienen soll sowie der Etablierung von Außengastronomie und diese ergänzende, kleinteilige Freizeitattraktivitäten. Da diese z.T. in den Bereich der nach wie vor beabsichtigt weiterzuführenden Wintersportnutzung fallen, soll dieses Areal südlich der Zuwegung zur Skihütte als „Fläche für Sportanlagen“ dargestellt und ausgewiesen werden.

Die Durchführung der 44. FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 174 „Almhütte Schanze“.“

Der Geltungsbereich der 44. Flächennutzungsplan-Änderung ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen.

Der vorstehende Beschluss zur Einleitung und Durchführung des 44. Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung wird in Kürze auch im Internet auf der städtischen Homepage www.schmallenberg.de unter der Rubrik „Aktuelles“ => „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

 

Bekanntmachungsanordnung

Betr.:  44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg – Bereich „Almhütte Schanze“, Ortsteil Schanze

Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft“ und „Wald“ in „(Sonstiges) Sondergebiet – Besondere Zweckbestimmung: Freizeit, Erholung, Gastronomie und Wohnmobile“ und „Fläche für Sportanlagen“

hier: Beschluss zur Einleitung und Durchführung des Änderungsverfahrens (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch)

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 24.11.2022 zum Zwecke der bauplanungs- wie bauordnungsrechtlichen Fassung der bestehenden und beabsichtigten Nutzungen im Zusammenhang mit der „Almhütte Schanze“ im gleichnamigen Ortsteil Schanze den nachfolgenden Beschluss zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für das im Übersichtsplan Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage (X/576) umgrenzte Gebiet im Bereich der Skihütte im Ortsteil Schanze gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss für die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Schmallenberg.

Planungsziel ist die darstellende Ausweisung eines Sondergebietes, welches im Wesentlichen der Erweiterung der Außenbereichsanlagen um Stellplätze, u.a. für Wohnmobile, dienen soll sowie der Etablierung von Außengastronomie und diese ergänzende, kleinteilige Freizeitattraktivitäten. Da diese z.T. in den Bereich der nach wie vor beabsichtigt weiterzuführenden Wintersportnutzung fallen, soll dieses Areal südlich der Zuwegung zur Skihütte als „Fläche für Sportanlagen“ dargestellt und ausgewiesen werden.

Die Durchführung der 44. FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 174 „Almhütte Schanze“.“

Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) i.d.z.Z. gültigen Fassung wird bestätigt, dass

  1. der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 24.11.2022 übereinstimmt und
  2. nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.

Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung NW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet.

 

Schmallenberg, den 25.05.2023

In Vertretung

 

Dicke

Technischer Beigeordneter