Aktuelles in der Stadt Schmallenberg
Städtische Bauleitplanung - 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg
Stadt Schmallenberg
- Der Bürgermeister -
Öffentliche Bekanntmachung
Städtische Bauleitplanung
42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg
Rücknahme von Wohnbauflächen – Zusammenfassende Änderung von „Wohnbaufläche“ in die Freiraumdarstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ und/oder „Wald“ für insgesamt 17 Teilflächen in den Ortsteilen Bad Fredeburg, Bödefeld, Brabecke, Bracht, Fleckenberg, Gleidorf, Holthausen, Nordenau, Schmallenberg, Sögtrop, Westfeld, Westernbödefeld und Winkhausen
Hier: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 23.06.2022 den Einleitungsbeschluss zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt gefasst.
Ziel der Änderung ist die landes- und regionalplanerisch im Sinne des Freiraumschutzes aufgegebene Reduzierung im FNP enthaltener überzähliger Wohnbauflächenreserven.
Konkreter rechtlicher Inhalt der Planungsmaßnahme ist die zusammenfassende Änderung der Darstellung „Wohnbaufläche“ in die Freiraumdarstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ und/oder „Wald“ für insgesamt 17 Teilflächen in den Ortsteilen Bad Fredeburg, Bödefeld, Brabecke, Bracht, Fleckenberg, Gleidorf, Holthausen, Nordenau, Schmallenberg, Sögtrop, Westfeld, Westernbödefeld und Winkhausen.
War zum Zeitpunkt des o.g. Einleitungsbeschlusses noch von einer durchgängigen Änderung in die Freiraumdarstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgegangen worden, so haben die nachfolgenden Untersuchungen gezeigt, dass an einigen wenigen Stellen aufgrund der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten auch von der Freiraumdarstellung „Wald“ Gebrauch gemacht werden muss.
Der sich aus 17 Teilflächen zusammensetzende Geltungsbereich der 42. FNP-Änderung ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 42. FNP-Änderung wird in der Zeit vom
01. Juni 2023 bis einschl. 30. Juni 2023
durchgeführt.
Zu diesem Zweck werden die Planungsunterlagen in der Vorentwurfsfassung bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Rathaus, Unterm Werth 1, im Flur des II. Obergeschosses im Bereich der Zimmer 206/207 des Amtes für Stadtentwicklung, während der allgemeinen Dienststunden, und zwar
Montag und Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahmemöglichkeit öffentlich zum Aushang gebracht.
Im angegebenen Zeitraum besteht für alle Betroffenen oder Interessierten die Möglichkeit, die Planungsunterlagen einzusehen, die allgemeinen Ziele, Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu erörtern und gegebenenfalls Stellungnahmen dazu abzugeben.
Auf Verlangen kann über die Planung von der zuständigen Sachbearbeitung des Fachamtes (Herr Beste, Telefon: 02972/980-303, E-Mail: heiner.beste@schmallenberg.de) oder seiner Vertretung (Frau Weidenfeld, Telefon: 02972/980-226, E-Mail: luisa.weidenfeld@schmallenberg.de) Auskunft erteilt werden. Eine vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung wird empfohlen.
Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsichtnahme ausgelegten Planungsunterlagen sind für den oben angegebenen Zeitraum in Kürze auch im Internet auf der städtischen Homepage www.schmallenberg.de sowohl unter der Rubrik „Aktuelles“ => „Öffentliche Bekanntmachungen“ (nur Öffentliche Bekanntmachung) als auch unter der Rubrik „Rathaus & Bürgerservice“ => „Bauen und Wohnen“ => „Bauleitplanung“ => „Bauleitpläne im Verfahren“ veröffentlicht.
Des Weiteren sind die Planungsunterlagen sowie die Bekanntmachung über das zentrale Portal des Landes unter https://www.bauleitplanung.nrw.de abrufbar.
Schmallenberg, den 22.05.2023
In Vertretung
gez. Dicke
Technischer Beigeordneter