Aktuelles in der Stadt Schmallenberg
Städtische Bauleitplanung - 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg
Stadt Schmallenberg
- Der Bürgermeister -
Öffentliche Bekanntmachung
Städtische Bauleitplanung
42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg
Rücknahme von Wohnbauflächen – Zusammenfassende Änderung von „Wohnbaufläche“ in die Freiraumdarstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ und/oder „Wald“ für insgesamt 17 Teilflächen in den Ortsteilen Bad Fredeburg, Bödefeld, Brabecke, Bracht, Fleckenberg, Gleidorf, Holthausen, Nordenau, Schmallenberg, Sögtrop, Westfeld, Westernbödefeld und Winkhausen
Hier: Beschluss zur Einleitung und Durchführung des Änderungsverfahrens
(Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch)
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat zum Zwecke der Reduzierung überzähliger Wohnbauflächenreserven im städtischen Flächennutzungsplan am 23.06.2022 den nachfolgenden Beschluss zu dessen bis dahin 42. (eingeleiteter) Änderung gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:
„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch den verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Zweck und Ziel der Änderung ist die Reduzierung von städtischen „Wohnbauflächen“-Reserven durch rückführende Umplanung in die Freiraum- bzw. Auffangdarstellung „Fläche für die Landwirtschaft“.
Die Grundlage der aus insgesamt 17, auf 13 Orte verteilten Einzelflächen bestehenden Maßnahme bildet das am 07.04.2022 vom Stadtrat gebilligte „Wohnbauflächen-Entwicklungskonzept Schmallenberg 2022“ – Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage X/459. Die im Teil „B – Rücknahmeflächen“ aufgeführten Flächen bilden in der Reihenfolge ihrer dortigen Nennung zukünftig die von 42./1 bis 42./17 durchnummerierten Teilflächen der verfahrensmäßig zusammenfassenden, bislang 42. eingeleiteten Änderung des städtischen Flächennutzungsplanes.“
Der sich somit aus 17 Teilflächen zusammensetzende Geltungsbereich der 42. Flächennutzungsplan-Änderung ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen.
Der vorstehende Beschluss zur Einleitung und Durchführung des 42. Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht.
Bekanntmachungsanordnung
Betr.: 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg
Rücknahme von Wohnbauflächen – Zusammenfassende Änderung von „Wohnbaufläche“ in die Freiraumdarstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ und/oder „Wald“ für insgesamt 17 Teilflächen in den Ortsteilen Bad Fredeburg, Bödefeld, Brabecke, Bracht, Fleckenberg, Gleidorf, Holthausen, Nordenau, Schmallenberg, Sögtrop, Westfeld, Westernbödefeld und Winkhausen
Hier: Beschluss zur Einleitung und Durchführung des Änderungsverfahrens
(Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch)
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat zum Zwecke der Reduzierung überzähliger Wohnbauflächenreserven im städtischen Flächennutzungsplan am 23.06.2022 den nachfolgenden Beschluss zu dessen bis dahin 42. (eingeleiteter) Änderung gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:
„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch den verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Zweck und Ziel der Änderung ist die Reduzierung von städtischen „Wohnbauflächen“-Reserven durch rückführende Umplanung in die Freiraum- bzw. Auffangdarstellung „Fläche für die Landwirtschaft“.
Die Grundlage der aus insgesamt 17, auf 13 Orte verteilten Einzelflächen bestehenden Maßnahme bildet das am 07.04.2022 vom Stadtrat gebilligte „Wohnbauflächen-Entwicklungskonzept Schmallenberg 2022“ – Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage X/459. Die im Teil „B – Rücknahmeflächen“ aufgeführten Flächen bilden in der Reihenfolge ihrer dortigen Nennung zukünftig die von 42./1 bis 42./17 durchnummerierten Teilflächen der verfahrensmäßig zusammenfassenden, bislang 42. eingeleiteten Änderung des städtischen Flächennutzungsplanes.“
Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) i.d.z.Z. gültigen Fassung wird bestätigt, dass
- der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 23.06.2022 übereinstimmt und
- nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.
Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung NW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet.
Schmallenberg, den 22.05.2023
In Vertretung
gez. Dicke
Technischer Beigeordneter