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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Schmallenberg für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Schmallenberg mit Beschluss vom 30.11.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:

Stadt Schmallenberg

Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Stadt Schmallenberg für das Haushaltsjahr 2024

I. Haushaltssatzung der Stadt Schmallenberg für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Schmallenberg mit Beschluss vom 30.11.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Kom­mune voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehen­den Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermäch­tigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                   78.106.900,00 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                       80.084.900,00 €
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
auf                                                                                                                       72.816.800,00 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
auf                                                                                                                       72.617.400,00 €
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit                  11.172.000,00 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit                 23.695.000,00 €
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf         3.165.000,00 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf           330.000,00 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 2.200.000,00 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, die zur Leistung von Investitions­auszahlungen in künftigen Jahren erforderlich sind, wird auf 13.840.000,00€ festgesetzt.

§ 4

DieInanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 1.978.000,00 € festgesetzt.

 § 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festge­setzt:

1.       Grundsteuer
1.1     für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf                     200 v.H.
1.2     für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                               400 v.H.
2.       Gewerbesteuer auf                                                                                                 400 v.H.

§ 7

(Wiederherstellung Haushaltsausgleich) - entfällt

 

II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) dem Landrat des Hochsauerlandkreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Meschede mit Schreiben vom 07.12.2023 angezeigt worden. Mit Schreiben vom 19.12.2023 teilte die Genehmigungsbehörde mit, dass gegen die Ausführung der angezeigten Pläne und gegen eine Bekanntmachung der Haushaltssatzung vor Ablauf der Monatsfrist gem. § 80 Abs. 5 GO NRW keine Bedenken bestehen.

Der Haushalt 2024 der Stadt Schmallenberg erfüllt keine Genehmigungstatbestände nach der GO NRW.

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 liegt mit ihren Anlagen (einschließlich des Haushaltsplans 2024) zur Einsichtnahme vom bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2024 im Rathaus in Schmallenberg, Unterm Werth 1, Finanzabteilung, Zimmer 106, während der Dienststunden (Mo. und Mi.: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, 13.30 Uhr – 16.00 Uhr; Die. und Do.: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, 13.30 Uhr – 17.00 Uhr; Fr.: 8.30 Uhr – 13.00 Uhr) öffentlich aus und ist im Internet unter www.schmallenberg.de abrufbar.

 

Schmallenberg, den 20.12.2023

Der Bürgermeister

gez. König