Aktuelles in der Stadt Schmallenberg
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Schmallenberg für das Haushaltsjahr 2024
Stadt Schmallenberg
Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Stadt Schmallenberg für das Haushaltsjahr 2024
I. Haushaltssatzung der Stadt Schmallenberg für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Schmallenberg mit Beschluss vom 30.11.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Kommune voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 78.106.900,00 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 80.084.900,00 €
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
auf 72.816.800,00 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
auf 72.617.400,00 €
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 11.172.000,00 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 23.695.000,00 €
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 3.165.000,00 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 330.000,00 €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 2.200.000,00 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, die zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich sind, wird auf 13.840.000,00€ festgesetzt.
§ 4
DieInanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 1.978.000,00 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 200 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 400 v.H.
§ 7
(Wiederherstellung Haushaltsausgleich) - entfällt
II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) dem Landrat des Hochsauerlandkreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Meschede mit Schreiben vom 07.12.2023 angezeigt worden. Mit Schreiben vom 19.12.2023 teilte die Genehmigungsbehörde mit, dass gegen die Ausführung der angezeigten Pläne und gegen eine Bekanntmachung der Haushaltssatzung vor Ablauf der Monatsfrist gem. § 80 Abs. 5 GO NRW keine Bedenken bestehen.
Der Haushalt 2024 der Stadt Schmallenberg erfüllt keine Genehmigungstatbestände nach der GO NRW.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 liegt mit ihren Anlagen (einschließlich des Haushaltsplans 2024) zur Einsichtnahme vom bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2024 im Rathaus in Schmallenberg, Unterm Werth 1, Finanzabteilung, Zimmer 106, während der Dienststunden (Mo. und Mi.: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, 13.30 Uhr – 16.00 Uhr; Die. und Do.: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, 13.30 Uhr – 17.00 Uhr; Fr.: 8.30 Uhr – 13.00 Uhr) öffentlich aus und ist im Internet unter www.schmallenberg.de abrufbar.
Schmallenberg, den 20.12.2023
Der Bürgermeister
gez. König