Aktuelles in der Stadt Schmallenberg
Städtische Bauleitplanung
Stadt Schmallenberg
Öffentliche Bekanntmachung
Städtische Bauleitplanung
49. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schmallenberg
Darstellung eines “Sonderbaufläche - Besondere Zweckbestimmung: Solaranlage“, im Bereich „Wormbacher Berg“
Hier: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat in ihrer Sitzung am 27.03.2025 den Einleitungsbeschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 183 „Solarpark Wormbacher Berg“ sowie zur 49. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (Solarpark) zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Auf zwei räumlich voneinander getrennten Flächen im Bereich Wormbacher Berg, Stadtteil Schmallenberg beabsichtigt ein privater Vorhabenträger die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Die räumlich deckungsgleiche 49. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Änderung der Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Sonderbaufläche Besondere Zweckbestimmung: Solaranlage“ und wird gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 183 durchgeführt.
Der Geltungsbereich der 49. Änderung des Flächennutzungsplans ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorentwurfsfassung der 49. Änderung des Flächennutzungsplans wird durchgeführt in der Zeit vom
17. September 2026 bis einschl. 18. Oktober 2026
Zu diesem Zweck werden die Planvorentwurfsunterlagen (bestehend aus Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag) für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsichtnahmemöglichkeit auf folgende Art und Weise bereitgestellt:
1.) Veröffentlichung im Internet:
- auf dem zentralen Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) unter https://beteiligung.nrw.de/portal/schmallenberg/beteiligung/themen/1031221 (einschließlich dieser Bekanntmachung)
- auf dem zentralen Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://www.bauleitplanung.nrw.de (einschließlich dieser Bekanntmachung)
- auf der städtischen Homepage www.schmallenberg.de unter der Rubrik „Leben & Arbeiten“ => „Stadtentwicklung, Klima & Natur“ => „Bauen & Wohnen“ => „Bauleitpläne im Verfahren“ (Direkt-Link: https://www.schmallenberg.de/leben-arbeiten/stadtentwicklung/bauen-wohnen/#c39610) – (einschließlich dieser Bekanntmachung)
- (ausschließlich diese Bekanntmachung) auf der städtischen Homepage www.schmallenberg.de unter der Rubrik „Aktuelle Nachrichten“ => „Öffentliche Bekanntmachungen“ (Direkt-Link: https://www.schmallenberg.de/rathaus-politik/presse/oeffentliche-bekanntmachungen/) sowie im Amtsblatt für die Stadt Schmallenberg unter der Rubrik „Rathaus & Politik“ => „Rathaus“ => „Amtsblatt“ (Direkt-Link: https://www.schmallenberg.de/rathaus-politik/rathaus/amtsblatt/)
2.) als zusätzliche, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit:
Öffentlicher Aushang bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Rathaus, Unterm Werth 1, im Flur des II. Obergeschosses (Neubau) im Bereich der Zimmer 205/206 des Amtes für Stadtentwicklung, während der allgemeinen Dienststunden, und zwar
Montag und Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr.
Im angegebenen Zeitraum besteht für jede Person die Möglichkeit, die Planungsunterlagen einzusehen, die allgemeinen Ziele, Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu erörtern und eine Stellungnahme dazu abzugeben.
Auf Verlangen kann über die Planung von der zuständigen Sachbearbeitung des Fachamtes (Frau Okon, Telefon: 02972/980-226, E-Mail: Alina.Okon@schmallenberg.de; Frau Plugge, Telefon: 02972/980-307, E-Mail: Laura.Plugge@schmallenberg.de) Auskunft erteilt werden. Vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.
Stellungnahmen können während der Dauer der o.a. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollen möglichst elektronisch (und bevorzugt) über das bereits oben genannte zentrale Beteiligungsportal NRW (https://beteiligung.nrw.de/portal/schmallenberg/beteiligung/themen/1031221) abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift an: Stadt Schmallenberg, Amt für Stadtentwicklung, Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg
Für die elektronische Übermittlung von Stellungnahmen an die städtische Sachbearbeitung per E-Mail können folgende Empfangspostfächer genutzt werden:
Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Schmallenberg, den 07.09.2026
gez. Trippe
Bürgermeister
