Aktuelles in der Stadt Schmallenberg
Städtische Bauleitplanung
Stadt Schmallenberg
Öffentliche Bekanntmachung
Städtische Bauleitplanung
Bebauungsplan Nr. 180 „Altes Feld III“, Stadtteil Schmallenberg
Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 10.10.2024 den verfahrenseinleitenden Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 180 „Altes Feld III“ im Stadtteil Schmallenberg gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 29.10.2024 ortsüblich bekannt gemacht.
Ziel der Planung ist die Herbeiführung des verbindlichen Planungsrechts für ein Neubaugebiet für Mehrfamilienhäuser. Als Art der baulichen Nutzung wird ein „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst rund 15.951 m² in der Gemarkung Schmallenberg, Flur 24, Flurstücke 157, 302, 681, 871, 872, 934 und 935, östlich der Straßen Weißdornweg und Kreuzdornweg. Er ist gegenüber dem Vorentwurf vom 10.03.2025 verkleinert worden; die Gründe hierfür sind in der Begründung dargelegt. Der Bebauungsplan ändert zugleich in Teilbereichen den Bebauungsplan Nr. 98 „Altes Feld" (§ 1 Abs. 8 BauGB).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 180 „Altes Feld III“ ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen.
Über die in den vorangegangenen frühzeitigen Unterrichtungs- und Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise hat die Stadtvertretung Schmallenberg am 03.07.2025 im Rahmen der Abwägung aller Belange gegen- und untereinander beraten und den Beschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Veröffentlichung im Internet der vorab gem. der vorgenommenen Abwägung auszufertigenden Entwurfsfassung des Bebauungsplans Nr. 180 „Altes Feld III“ gefasst.
Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB an der Bauleitplanung beteiligt.
Die Planentwurfsunterlagen (bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung mit dem Umweltbericht, dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und der schalltechnischen Untersuchung) sowie die bislang vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsichtnahme auf folgende Art und Weise bereitgestellt:
1.) Gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB Veröffentlichung im Internet:
Veröffentlichung – einschließlich dieser Bekanntmachung – im Internet auf dem zentralen Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter (https://beteiligung.nrw.de/portal/schmallenberg/beteiligung/themen/1031271); zudem – für die Öffentliche Bekanntmachung separiert – auf der städtischen Homepage www.schmallenberg.de unter den Rubriken „Aktuelle Nachrichten“ und „Öffentliche Bekanntmachungen“ (Direkt-Link: https://www.schmallenberg.de/rathaus-politik/presse/oeffentliche-bekanntmachungen) sowie im Amtsblatt für die Stadt Schmallenberg (Direkt-Link: https://www.schmallenberg.de/rathaus-politik/rathaus/amtsblatt), und, zum anderen, für die kompletten Planungsunterlagen (Bekanntmachung, Planentwurfsunterlagen und umweltrelevante Stellungnahmen), unter der Rubrik „Bauleitpläne im Verfahren“ (Direkt-Link: https://www.schmallenberg.de/leben-arbeiten/stadtentwicklung/bauen-wohnen/#c39610) sowie im zentralen Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://www.bauleitplanung.nrw.de.
2.) Gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Satz 4 Nr. 4 BauGB als zusätzliche, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit:
Öffentlicher Aushang bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Rathaus, Unterm Werth 1, im Flur des I. Obergeschosses (Neubau) im Bereich der Zimmer 115/116 des Amtes für Stadtentwicklung, während der allgemeinen Dienststunden, und zwar
Montag und Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr.
Im angegebenen Zeitraum besteht für jede Person die Möglichkeit, die Planungsunterlagen einzusehen, die allgemeinen Ziele, Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu erörtern und eine Stellungnahme dazu abzugeben.
Auf Verlangen kann über die Planung von der zuständigen Sachbearbeitung des Fachamtes (Frau Plugge, Telefon: 02972/980-307, E-Mail: laura.plugge@schmallenberg.de; Herr Beste, Telefon: 02972/980-303, E-Mail: heiner.beste@schmallenberg.de) Auskunft erteilt werden. Vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.
Die Veröffentlichung der Entwurfsfassung des Bebauungsplans Nr. 180 „Altes Feld III“ erfolgt in der Zeit vom
17. September 2026 bis einschl. 18. Oktober 2026.
Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 BauGB während der Dauer der vg. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollen gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB jeweils möglichst elektronisch über das Beteiligungsportal NRW (https://beteiligung.nrw.de/portal/schmallenberg/beteiligung/themen/1031271) (bevorzugt) oder per E-Mail übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift an: Stadt Schmallenberg, Amt für Stadtentwicklung, Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg.
Für die elektronische Übermittlung von Stellungnahmen per E-Mail können folgende Empfangspostfächer genutzt werden:
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Schmallenberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.
Zur Bauleitplanung wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Deren Ergebnisse sind im Umweltbericht, der eigenständiger Bestandteil der Begründung ist, dargelegt.
Die der Stadt Schmallenberg als Plangeberin in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten in Form von Daten und Stellungnahmen zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung des Umweltberichtes eingeflossen.
Zur Abklärung etwaiger artenschutzrechtlicher Betroffenheit gem. § 44 Bundesnaturschutzgesetz wurde eine eigenständige artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Schutzgut / Thema | Verfügbare umweltbezogene Informationen |
Mensch und menschliche Gesundheit | Schallimmissionen des benachbarten Umspannwerks, des Skateparks und von Kfz-Stellplätzen; Ermittlung und Beurteilung nach TA Lärm, DIN 18005 Beiblatt 1 und Freizeitlärmerlass NRW; Isophonenverlauf und die daraus abgeleitete räumliche Zuordnung der Baugrenzen; Wohnumfeldqualität und Erholungsnutzung |
Tiere | Habitatpotenzialanalyse und Relevanzprüfung planungsrelevanter Arten; Konfliktanalyse zu Wiesenpieper, Feldlerche und Heckenbrütern; Prüfung der Verbotstatbestände des |
Pflanzen | Biotoptypenerfassung und -bewertung, Betroffenheitsanalyse, Erhalt der Grabenstruktur und ihrer Saumvegetation |
Fläche | Inanspruchnahme bislang unbebauter landwirtschaftlicher Fläche im Außenbereich, Umfang der Neuversiegelung, Bodenschutz- und Umwidmungssperrklausel |
Boden | Bodenfunktionen und Bodenwert, Versiegelungsumfang, Abgrabungen und Aufschüttungen, Hangneigung und Erosion; Altlasten und Kampfmittel |
Wasser | Niederschlagswasserbewirtschaftung und Einleitung in den Vorfluter, temporär wasserführender Graben, Hochwassergefahrenkarte NRW, Starkregengefahrenhinweiskarte NRW, Wasserschutzgebiete |
Klima und Luft | Klimadaten und lufthygienische Belastungssituation, Bestandsaufnahme und Konfliktanalyse, Klimaschutz und Klimaanpassung |
Landschaft | Landschaftsbild, Ortsrandeingrünung, Eingriffsbewertung |
Schutzgebiete und | Landschaftsplan Schmallenberg; Landschaftsschutzgebiet LSG-HSK-00542 „Ortsrandlage und Offenlandbereiche um Schmallenberg"; Lage im Naturpark Sauerland-Rothaargebirge; Entfernungsbetrachtung zum FFH-Gebiet „Schanze" und zum Naturschutzgebiet „Wilzenberg" |
Kulturelles Erbe und | Bestandsaufnahme und Konfliktanalyse; Bau- und Bodendenkmäler |
Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen | Zusammenfassende Darstellung und Bewertung |
Abfälle und | Abfallaufkommen und Entsorgungswege |
Eingriffsregelung und | Biotopwertermittlung und Eingriffsbilanz; Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen; interner Ausgleich; externe Kompensation über Ökokontomaßnahmen im Ökokonto der Unteren Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises |
Technische Infrastruktur mit Umweltbezug | 110-kV-Hochspannungsfreileitung und zugehöriger Schutzstreifen; Trinkwasserleitungen; Schmutz- und Niederschlagswasserkanalisation einschließlich Leitungsrechten; Löschwasserversorgung; verliehene Bergbauberechtigungen |
Landwirtschaft | Verlust von Produktions- und Futterflächen, Bodenwert, Freiraumschutz, Nutzungskonflikte |
Überwachung und | Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen sowie der Durchführung der Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen (§ 4c BauGB) |
Diese Informationen stammen aus dem Umweltbericht (Teil C), der artenschutzrechtlichen Prüfung (Teil D), der schalltechnischen Untersuchung (Teil E), der Begründung (Teil B) sowie aus umweltbezogenen Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen sind – unter anderem von der Unteren Naturschutzbehörde und Jagdbehörde, der Unteren Wasserbehörde, dem Immissionsschutz, dem Gesundheitsamt sowie dem Rettungsdienst-, Feuer- und Katastrophenschutz des Hochsauerlandkreises, der Bezirksregierung Arnsberg (Dezernat 65 – Bergbau und Energie), der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, dem Ruhrverband, der Ruhr-Wasser-Genossenschaft, der Westnetz GmbH, der Amprion GmbH sowie von städtischen Fachämtern und aus Stellungnahmen der Öffentlichkeit.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit werden anonymisiert zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Schmallenberg, den 07.09.2026
gez. Trippe
Bürgermeister
