Aktuelles in der Stadt Schmallenberg
Städtische Bauleitplanung
Stadt Schmallenberg
- Der Bürgermeister -
Öffentliche Bekanntmachung
Städtische Bauleitplanung
Gewerbegebiet „Donscheid“, Stadtteil Bad Fredeburg
Hier: Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur 41. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan Nr. 173 „Donscheid“
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 07.05.2026 die Einstellung der Bauleitplanverfahren zur geplanten Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes „Donscheid“ im Stadtteil Bad Fredeburg beschlossen.
Die Einstellung der Verfahren begründet sich in den immissionsschutzrechtlichen Vorgaben. Bereits in den verfahrenseinleitenden VwVorlagen wurde deutlich, dass die Immissionssituation im Plangebiet zu prüfen sei, eine entsprechende gutachterliche Untersuchung wurde im Rahmen der Bauleitplanverfahren durchgeführt. Diese hatte zum Ergebnis, dass die Bestandsbetriebe im Gewerbegebiet „Donscheid“ die Immissionsbelastungen für Teilbereiche der in die Betrachtung einzubeziehenden umliegenden Wohnnutzungen bereits weitgehend ausschöpfen. Dementsprechend wird von einer Erweiterung des Gewerbegebiets zur Angebotsschaffung neuer Gewerbeflächen für potentielle Neuansiedlungen abgesehen. Dies hat zur Folge, dass das bestehende Gewerbegebiet wieder nach § 34 BauGB als sogen. „im Zusammenhang bebauter Siedlungs- bzw. Innenbereich“ zu beurteilen ist.
Die Geltungsbereiche der 41. FNP-Änderung und des Bebauungsplans Nr. 173 „Donscheid“ sind aus den nachfolgenden Übersichtsplänen zu ersehen:
Übersichtsplan 1 | Übersichtsplan 2
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 07.05.2026 folgenden Beschluss zur Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur 41. FNP-Änderung und zum Bebauungsplan Nr. 173 „Donscheid“ gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:
„Der Rat der Stadt Schmallenberg hebt seine zur beabsichtigten Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes „Donscheid“ im Ortsteil Bad Fredeburg jeweils am 25.11.2021 gefassten und am 07.12.2021 öffentlich bekannt gemachten Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 173 „Donscheid“ sowie zur gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren beabsichtigten 41. Änderung des Flächennutzungsplanes auf.
Die betreffenden Bauleitplanverfahren werden aufgrund der im Plangebiet durch die bestehende gewerbliche Nutzung bereits weitgehend ausgeschöpften Emissionspotenziale, die nur unzureichend Raum für die ursprünglich beabsichtigte zusätzliche gewerbliche Angebotsplanung lassen, eingestellt und nicht weitergeführt.
Die weitere Entwicklung innerhalb des baulichen Bestandsbereiches bleibt damit, wie zuvor, den genehmigungsrechtlichen Möglichkeiten nach § 34 BauGB innerhalb eines Gewerbegebietes gem. § 8 Baunutzungsverordnung überlassen.“
Dieser am 07.05.2026 vom Rat der Stadt Schmallenberg gefasste Beschluss über die Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse wird hiermit gem. § 52 der Gemeindeordnung NRW öffentlich bekannt gemacht.
Bekanntmachungsanordnung
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 07.05.2025 folgenden Beschluss zur Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur 41. FNP-Änderung und zum Bebauungsplan Nr. 173 „Donscheid“ gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:
„Der Rat der Stadt Schmallenberg hebt seine zur beabsichtigten Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes „Donscheid“ im Ortsteil Bad Fredeburg jeweils am 25.11.2021 gefassten und am 07.12.2021 öffentlich bekannt gemachten Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 173 „Donscheid“ sowie zur gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren beabsichtigten 41. Änderung des Flächennutzungsplanes auf.
Die betreffenden Bauleitplanverfahren werden aufgrund der im Plangebiet durch die bestehende gewerbliche Nutzung bereits weitgehend ausgeschöpften Emissionspotenziale, die nur unzureichend Raum für die ursprünglich beabsichtigte zusätzliche gewerbliche Angebotsplanung lassen, eingestellt und nicht weitergeführt.
Die weitere Entwicklung innerhalb des baulichen Bestandsbereiches bleibt damit, wie zuvor, den genehmigungsrechtlichen Möglichkeiten nach § 34 BauGB innerhalb eines Gewerbegebietes gem. § 8 Baunutzungsverordnung überlassen.“
Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) in der zurzeit gültigen Fassung wird bestätigt, dass
- der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 07.05.2026 übereinstimmt und
- nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.
Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung der Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs. 1 BauGB nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung NW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung Schmallenberg angeordnet.
Schmallenberg, den 21.05.2026
gez. Trippe
Bürgermeister
