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Städtische Bauleitplanung

50. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schmallenberg

Stadt Schmallenberg

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Städtische Bauleitplanung

50. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schmallenberg

Darstellung eines „(Sonstigen) Sondergebiets – Zweckbestimmung: Solaranlage“ gem. § 11 BauNVO anstelle der bisherigen Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ bei Bracht

Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 05.02.2026 folgenden verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss zur 50. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für den im Übersichtsplan (Anlage 2) zur VwVorlage XI/47 abgegrenzten Bereich „Solarpark Bracht“ im Stadtteil Bracht gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss für die 50. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Schmallenberg.

Planungsziel ist die darstellende Ausweisung einer „Sondergebiet - Solaranlage“ anstelle der derzeit dargestellten „Fläche für die Landwirtschaft“ zum Zwecke der bauplanungsrechtlichen Vorbereitung der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Die Durchführung der 50. FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des räumlich deckungsgleichen Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 184 „Solarpark Bracht“. 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die anstehende 22. Änderung des Regionalplans Arnsberg (Festlegung von Solarenergiebereichen) ausschließlich die mit dem Aufstellungsbeschluss dargestellte Flächengröße zu melden.“

Der Geltungsbereich der 50. FNP-Änderung ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen.

Der vorstehende Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht.

 

Bekanntmachungsanordnung

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 05.02.2026 folgenden verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss zur 50. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für den im Übersichtsplan (Anlage 2) zur VwVorlage XI/47 abgegrenzten Bereich „Solarpark Bracht“ im Stadtteil Bracht gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss für die 50. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Schmallenberg.

Planungsziel ist die darstellende Ausweisung einer „Sondergebiet - Solaranlage“ anstelle der derzeit dargestellten „Fläche für die Landwirtschaft“ zum Zwecke der bauplanungsrechtlichen Vorbereitung der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Die Durchführung der 50. FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des räumlich deckungsgleichen Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 184 „Solarpark Bracht“. 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die anstehende 22. Änderung des Regionalplans Arnsberg (Festlegung von Solarenergiebereichen) ausschließlich die mit dem Aufstellungsbeschluss dargestellte Flächengröße zu melden.“

Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) i.d.z.Z. gültigen Fassung wird bestätigt, dass

  1. der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 05.02.2026 übereinstimmt und
  2. nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.

Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung NW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet.

 

Schmallenberg, den 10.03.2026

 

gez. Trippe

Bürgermeister