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Städtische Bauleitplanung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 184 „Solarpark Bracht“, Ortsteil Bracht

Stadt Schmallenberg

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Städtische Bauleitplanung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 184 „Solarpark Bracht“, Ortsteil Bracht

Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 05.02.2026 folgenden verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 184 „Solarpark Bracht“ gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für den im Übersichtsplan (Anlage 2) zur Verwaltungsvorlage XI/49 abgegrenzten Bereich gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den gem. § 12 BauGB Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 184 „Solarpark Bracht“. Ziel ist die Schaffung des verbindlichen Planungsrechts für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 184 „Solarpark Bracht“ wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur räumlich deckungsgleichen 50. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) betrieben.

Die Verwaltung wird beauftragt, für die anstehende 22. Änderung des Regionalplans Arnsberg (Festlegung von Solarenergiebereichen) ausschließlich die mit dem Aufstellungsbeschluss dargestellte Flächengröße zu melden.“

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 184 „Solarpark Bracht“ ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen.

Der vorstehende Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht.

 

Bekanntmachungsanordnung

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 05.02.2026 folgenden Einleitungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 184 „Solarpark Bracht“, Ortsteil Bracht, gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für den im Übersichtsplan (Anlage 2) zur Verwaltungsvorlage XI/49 abgegrenzten Bereich gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den gem. § 12 BauGB Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 184 „Solarpark Bracht“. Ziel ist die Schaffung des verbindlichen Planungsrechts für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 184 „Solarpark Bracht“ wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur räumlich deckungsgleichen 50. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) betrieben.

Die Verwaltung wird beauftragt, für die anstehende 22. Änderung des Regionalplans Arnsberg (Festlegung von Solarenergiebereichen) ausschließlich die mit dem Aufstellungsbeschluss dargestellte Flächengröße zu melden.“

Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) i.d.z.Z. gültigen Fassung wird bestätigt, dass

  1. der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 05.02.2026 übereinstimmt und
  2. nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.

Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung NW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet.

 

Schmallenberg, den 10.03.2026

 

gez. Trippe

Bürgermeister