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Öffentliche Zustellung gem. § 10 LZG NRW

Öffentliche Zustellung gem. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz -LZG NRW)

Frau Lara van Schaik *26.09.1967, zuletzt wohnhaft in 57392 Schmallenberg, Alte Mittelstraße 12, jetzt unbekannten Aufenthaltes, sind ein Steuerbescheid sowie ein Abgabenbescheid durch die Stadt Schmallenberg vom 23.01.2026 zuzustellen (Az.: 13536/3897).

Wegen des unbekannten Aufenthaltes der Betroffenen und fehlender Möglichkeit der Zustellung an einen Zustellungsbevollmächtigten, ist die Zustellung nicht möglich. Es ist daher eine öffentliche Zustellung erforderlich.

Die Bescheide liegen bei der Stadt Schmallenberg, Finanzabteilung in 57392 Schmallenberg, Zweigstelle: Alter Kirchplatz 1, zur Entgegennahme bereit.

Die Steuer- und Abgabenbescheide gelten an dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Schmallenberg zwei Wochen verstrichen sind.

Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Nach Zustellung kann die Betroffene gegen die Steuer- und Abgabenbescheide innerhalb eines Monats Widerspruch erheben.

 

Schmallenberg, 24.03.2026

 

Stadt Schmallenberg

Der Bürgermeister

-Sachgebiet 20.2-

AZ.: 13536/3897

 

Im Auftrag

Gez. Padberg