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Öffentliche Bekanntmachung

Städtische Bauleitplanung

Bebauungsplan Nr. 174 „Almhütte Schanze“, Ortsteil Schanze

Hier: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Stadt Schmallenberg

- Der Bürgermeister -

Öffentliche Bekanntmachung

 

Städtische Bauleitplanung

Bebauungsplan Nr. 174 „Almhütte Schanze“, Ortsteil Schanze

Hier: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

             

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 24.11.2022 zum Zwecke der bauplanungs- wie bauordnungsrechtlichen Fassung der bestehenden und beabsichtigten Nutzungen im Zusammenhang mit der „Almhütte Schanze“ beim gleichnamigen Ortsteil Schanze den verfahrenseinleitenden Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 174 „Almhütte Schanze“ gefasst.

Planungsziel ist die Ausweisung eines (Sonstigen) Sondergebietes gem. § 11 Baunutzungsverordnung mit der besonderen Zweckbestimmung „Erholung, Freizeit, Gastronomie und Wohnmobile“, welches im Wesentlichen der Erweiterung der Außenbereichsanlagen um Stellplätze, u.a. für Wohnmobile, dienen soll sowie der Etablierung von Außengastronomie und diese ergänzende, kleinteilige Freizeitattraktivitäten. Da diese z.T. in den Bereich der nach wie vor beabsichtigt weiterzuführenden Wintersportnutzung fallen, soll dieses Areal südlich der Zuwegung zur Skihütte grundsätzlich als „Fläche für Sport- und Spielanlagen“ ausgewiesen werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 174 „Almhütte Schanze“ erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu der räumlich im Wesentlichen deckungsgleichen 44. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 174 „Almhütte Schanze“ ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplanzu ersehen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 174 „Almhütte Schanze“ wird in der Zeit vom

28. August 2023 bis einschl. 22. September 2023

durchgeführt.

Zu diesem Zweck werden die Planungsunterlagen in der Vorentwurfsfassung bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Rathaus, Unterm Werth 1, im Flur des II. Obergeschosses im Bereich der Zimmer 206/207 des Amtes für Stadtentwicklung, während der allgemeinen Dienststunden, und zwar                

                        Montag und Mittwoch            08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

                                                                                  13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

                        Dienstag und Donnerstag      08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

                                                                                  13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

                        Freitag                                            08.30 Uhr bis 13.00 Uhr                                              

zu jedermanns Einsichtnahmemöglichkeit öffentlich zum Aushang gebracht.

Im angegebenen Zeitraum besteht für alle Betroffenen oder Interessierten die Möglichkeit, die Planungsunterlagen einzusehen, die allgemeinen Ziele, Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu erörtern und gegebenenfalls Stellungnahmen dazu abzugeben.

Auf Verlangen kann über die Planung von der zuständigen Sachbearbeitung des Fachamtes (Herr Beste, Telefon: 02972/980-303, E-Mail: heiner.beste@schmallenberg.de) oder seiner Vertretung (Frau Weidenfeld, Telefon: 02972/980-226, E-Mail: luisa.weidenfeld@schmallenberg.de) Auskunft erteilt werden. Eine vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung wird empfohlen.

Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsichtnahme ausgelegten Planungsunterlagen sind für den oben angegebenen Zeitraum in Kürze auch im Internet auf der städtischen Homepage www.schmallenberg.de sowohl unter „Aktuelle Nachrichten“ auf der Startseite (nur  Öffentliche Bekanntmachung) als auch unter dem nachfolgenden Link („Bauleitpläne im Verfahren“) veröffentlicht:

https://www.schmallenberg.de/leben-arbeiten/stadtentwicklung/bauen-wohnen

Des Weiteren sind die Planungsunterlagen sowie die Bekanntmachung über das zentrale Portal des Landes unter https://www.bauleitplanung.nrw.de abrufbar.

Schmallenberg, den 18.08.2023

 

gez. König

 

Anlagen:

Hier finden Sie die entsprechenden Planungsunterlagen.