Öffentliche Bekanntmachung
Stadt Schmallenberg
- Der Bürgermeister -
Öffentliche Bekanntmachung
Städtische Bauleitplanung
Bebauungsplan Nr. 174 „Almhütte Schanze“, Ortsteil Schanze
Hier: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 24.11.2022 zum Zwecke der bauplanungs- wie bauordnungsrechtlichen Fassung der bestehenden und beabsichtigten Nutzungen im Zusammenhang mit der „Almhütte Schanze“ beim gleichnamigen Ortsteil Schanze den verfahrenseinleitenden Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 174 „Almhütte Schanze“ gefasst.
Planungsziel ist die Ausweisung eines (Sonstigen) Sondergebietes gem. § 11 Baunutzungsverordnung mit der besonderen Zweckbestimmung „Erholung, Freizeit, Gastronomie und Wohnmobile“, welches im Wesentlichen der Erweiterung der Außenbereichsanlagen um Stellplätze, u.a. für Wohnmobile, dienen soll sowie der Etablierung von Außengastronomie und diese ergänzende, kleinteilige Freizeitattraktivitäten. Da diese z.T. in den Bereich der nach wie vor beabsichtigt weiterzuführenden Wintersportnutzung fallen, soll dieses Areal südlich der Zuwegung zur Skihütte grundsätzlich als „Fläche für Sport- und Spielanlagen“ ausgewiesen werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 174 „Almhütte Schanze“ erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu der räumlich im Wesentlichen deckungsgleichen 44. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 174 „Almhütte Schanze“ ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplanzu ersehen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 174 „Almhütte Schanze“ wird in der Zeit vom
28. August 2023 bis einschl. 22. September 2023
durchgeführt.
Zu diesem Zweck werden die Planungsunterlagen in der Vorentwurfsfassung bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Rathaus, Unterm Werth 1, im Flur des II. Obergeschosses im Bereich der Zimmer 206/207 des Amtes für Stadtentwicklung, während der allgemeinen Dienststunden, und zwar
Montag und Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahmemöglichkeit öffentlich zum Aushang gebracht.
Im angegebenen Zeitraum besteht für alle Betroffenen oder Interessierten die Möglichkeit, die Planungsunterlagen einzusehen, die allgemeinen Ziele, Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu erörtern und gegebenenfalls Stellungnahmen dazu abzugeben.
Auf Verlangen kann über die Planung von der zuständigen Sachbearbeitung des Fachamtes (Herr Beste, Telefon: 02972/980-303, E-Mail: heiner.beste@schmallenberg.de) oder seiner Vertretung (Frau Weidenfeld, Telefon: 02972/980-226, E-Mail: luisa.weidenfeld@schmallenberg.de) Auskunft erteilt werden. Eine vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung wird empfohlen.
Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsichtnahme ausgelegten Planungsunterlagen sind für den oben angegebenen Zeitraum in Kürze auch im Internet auf der städtischen Homepage www.schmallenberg.de sowohl unter „Aktuelle Nachrichten“ auf der Startseite (nur Öffentliche Bekanntmachung) als auch unter dem nachfolgenden Link („Bauleitpläne im Verfahren“) veröffentlicht:
https://www.schmallenberg.de/leben-arbeiten/stadtentwicklung/bauen-wohnen
Des Weiteren sind die Planungsunterlagen sowie die Bekanntmachung über das zentrale Portal des Landes unter https://www.bauleitplanung.nrw.de abrufbar.
Schmallenberg, den 18.08.2023
gez. König
Anlagen:
Hier finden Sie die entsprechenden Planungsunterlagen.