Städtische Bauleitplanung
Stadt Schmallenberg
- Der Bürgermeister -
Öffentliche Bekanntmachung
Städtische Bauleitplanung
Bebauungsplan Nr. 171 „Schiefergrube Magog“, Ortsteil Bad Fredeburg
Hier: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 21.03.2024 den verfahrenseinleitenden Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 171 „Schiefergrube Magog“ gefasst.
Planungsziel ist zum Zwecke der Erweiterung der Betriebsfläche der Firma Schiefergruben Magog GmbH & Co. KG, Bad Fredeburg, die bestehenden Industriegebietsbereiche in westliche Richtung durch Ausweisung zusätzlicher betriebsgebundener Industriefläche zu erweitern.
Konkreter rechtlicher Inhalt der Planungsmaßnahme ist den Bebauungsplan Nr. 36 „Weißer Stein II“ von 1984 den aktuellen betrieblichen Erfordernissen gemäß in Teilen neu zu überplanen und in den örtlich betreffenden und erweiterten Bereichen künftig durch den Bebauungsplan Nr. 171 zu ersetzten.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 171 „Schiefergrube Magog“ ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 171 „Schiefergrube Magog“ wird in der Zeit vom
06. November 2024 bis einschl. 09. Dezember 2024
durchgeführt.
Zu diesem Zweck werden die Planvorentwurfsunterlagen für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsichtnahme auf folgende Art und Weise bereitgestellt:
1.) Veröffentlichung im Internet:
Veröffentlichung -einschließlich dieser Bekanntmachung- im Internet, zum einen auf der städtischen Homepage www.schmallenberg.de unter der Rubrik „Aktuelle Nachrichten“ (nur Bekanntmachung) und unter der Rubrik „Leben & Arbeiten“ => „Stadtentwicklung, Klima & Natur“ => „Bauen und Wohnen“ => „Bauleitplanung“ => „Bauleitpläne im Verfahren“ (Bekanntmachung und Planvorentwurfsunterlagen) – Direkt-Link: https://www.schmallenberg.de/leben-arbeiten/stadtentwicklung/bauen-wohnen/#c39610 , zum anderen im zentralen Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://www.bauleitplanung.nrw.de.
2.) Als zusätzliche, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit:
Öffentlicher Aushang bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Rathaus, Unterm Werth 1, im Flur des II. Obergeschosses (Neubau) im Bereich der Zimmer 205 bis 207 des Amtes für Stadtentwicklung, während der allgemeinen Dienststunden, und zwar
Montag und Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr.
Im angegebenen Zeitraum besteht für jedermann die Möglichkeit, die Planungsunterlagen einzusehen, die allgemeinen Ziele, Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu erörtern und eine Stellungnahme dazu abzugeben.
Auf Verlangen kann über die Planung von der zuständigen Sachbearbeitung des Fachamtes (Frau Weidenfeld, Telefon: 02972/980-226, E-Mail: luisa.weidenfeld@schmallenberg.de; Herr Beste, Telefon: 02972/980-303, E-Mail: heiner.beste@schmallenberg.de) Auskunft erteilt werden. Vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.
Stellungnahmen können während der Dauer der o.a. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollen jeweils möglichst elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Für die elektronische Übermittlung von Stellungnahmen per E-Mail können folgende Empfangspostfächer genutzt werden:
- luisa.weidenfeld@schmallenberg.de
- heiner.beste@schmallenberg.de
- laura.plugge@schmallenberg.de
- stadtentwicklung@schmallenberg.de
Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Schmallenberg, den 23.10.2024
gez. König
Bürgermeister