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Öffentliche Bekanntmachung

Erlass der Außenbereichssatzung „Ortslage Oberberndorf“ gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch für den (bebauten) Bereich des Ortsteils Oberberndorf

Stadt Schmallenberg

 

Ö f f e n t l i c h e  B e k a n n t m a c h u n g

 

Betr.:  Erlass der Außenbereichssatzung „Ortslage Oberberndorf“ gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch für den (bebauten) Bereich des Ortsteils Oberberndorf

Hier:   Aufstellungsbeschluss und Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch – öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs

 

Die Stadt Schmallenberg beabsichtigt für den (bebauten) Bereich des Ortsteils Oberberndorf den Erlass einer sogenannten „Außenbereichssatzung“, um, entsprechend den Zielen des integrierten Stadtentwicklungskonzepts „Schmallenberg 2030“ (ISEK), auch die Siedlungsräume der kleinen Dörfer zu erhalten und im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit insbesondere von Wohnzwecken dienenden Vorhaben angemessen zu unterstützen.

Das Vorliegen einer Außenbereichssatzung gem. 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) reduziert in ihrem Geltungsbereich die Zulässigkeitsprüfung um zwei ansonsten grundlegende planungsrechtliche Ausschlusskriterien: zum einen die entgegenstehenden Darstellungen im Flächennutzungsplan als „Fläche für Landwirtschaft“ oder „Wald“, zum anderen die städtebaulich unerwünschte Verfestigung einer Splittersiedlung.

Zu diesem Zweck hat die Stadtvertretung Schmallenberg am 12.09.2024 den nachfolgenden verfahrenseinleitenden Beschluss zum Erlass einer Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB gefasst, der bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für den in der Anlage 3 zur Verwaltungsvorlage X/1017 umgrenzten Bereich der Ortschaft Oberberndorf den Aufstellungs- bzw. Erarbeitungsbeschluss für eine Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch.

Die Satzung erhält die Bezeichnung „Ortslage Oberberndorf“.

Die satzungsrechtlichen Inhalte sind gem. des Satzungstextvorschlages in der Anlage 4 zur Verwaltungsvorlage X/1017 vorzusehen.“

Der geplante Geltungsbereich der Satzung ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen (der Plan entspricht der im vorstehenden Beschluss genannten Anlage 3):

Gem. § 35 Abs. 6 Satz 5 BauGB ist der Öffentlichkeit im Vorfeld des Satzungserlasses Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

In Anwendung der für diesen Satzungserlass einschlägigen Bestimmungen des § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB erfolgt dies im Rahmen eines öffentlichen Auslegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Außenbereichssatzung „Ortslage Oberberndorf“, Ortsteil Oberberndorf, erfolgt in der Zeit vom

14. Oktober 2024 bis einschließlich 15. November 2024.

Zu diesem Zweck werden die betreffenden Planungsunterlagen (bestehend aus der Planzeichnung und dem Satzungstext) bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Rathaus, Unterm Werth 1, 2. Obergeschoss, im Bereich der Zimmer 205/206/207 des Amtes für Stadtentwicklung während der allgemeinen Dienststunden, und zwar

Montag & Mittwoch                08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag & Donnerstag          08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag                                    08.30 Uhr bis 13.00 Uhr

öffentlich ausgehängt.

Auf Verlangen kann über die Planung von der zuständigen Sachbearbeitung des Fachamtes (Frau Plugge, Telefon: 02972/980-307, E-Mail: laura.plugge@schmallenberg.de; Herr Beste, Telefon: 02972/980-303, E-Mail: heiner.beste@schmallenberg.de; Frau Weidenfeld, Telefon: 02972/980-226, E-Mail: luisa.weidenfeld@schmallenberg.de) Auskunft erteilt werden. Vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.

Im oben angegebenen Zeitraum besteht für jedermann die Möglichkeit, die Planungsunterlagen einzusehen, die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu ersehen und gegebenenfalls eine (elektronische) Stellungnahme dazu abzugeben. Für die elektronische Übermittlung von Stellungnahmen per E-Mail können folgende Empfangspostfächer genutzt werden:

Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsichtnahme ausgelegten Planunterlagen sind für den oben angegebenen Zeitraum auch im Internet auf der städtischen Homepage www.schmallenberg.de unter der Rubrik „Aktuelles“ à „öffentliche Bekanntmachungen“ und unter der Rubrik „Leben & Arbeiten“ à „Stadtentwicklung, Klima & Natur“ à „Bauen und Wohnen“ à „Bauleitplanung“ à „Bauleitpläne im Verfahren“ (Bekanntmachung und Planentwurfsunterlagen) – Direkt-Link: https://www.schmallenberg.de/leben-arbeiten/stadtentwicklung/bauen-wohnen/#c39610, zum anderen im zentralen Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://www.bauleitplanung.nrw.de, veröffentlicht.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Umweltprüfung zum Planungsvorhaben gem. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB nicht erforderlich ist.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über das Planungsvorhaben unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Schmallenberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Planungsvorhabens nicht von Bedeutung ist.

Diese Bekanntmachung erfolgt gem. des § 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und des § 3 Abs. 2 des BauGB.

 

Bekanntmachungsanordnung

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat zur Einleitung des Verfahrens zum Erlass einer Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für den (bebauten) Bereich der Ortslage Oberberndorf am 12.09.2024 nachfolgenden Beschluss gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für den in der Anlage 3 zur Verwaltungsvorlage X/1017 umgrenzten Bereich der Ortschaft Oberberndorf den Aufstellungs- bzw. Erarbeitungsbeschluss für eine Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch.

Die Satzung erhält die Bezeichnung „Ortslage Oberberndorf“.

Die satzungsrechtlichen Inhalte sind gem. des Satzungstextvorschlages in der Anlage 4 zur Verwaltungsvorlage X/1017 vorzusehen.“

Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) in der zurzeit gültigen Fassung wird bestätigt, dass

  1. der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 12.09.2024 übereinstimmt und
  2. nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.

Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung NW (§7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet.

Schmallenberg, den 25.09.2024

 

gez. König

Bürgermeister