Städtische Bauleitplanung
Stadt Schmallenberg
- Der Bürgermeister -
Öffentliche Bekanntmachung
Städtische Bauleitplanung
Betr.: Bebauungsplan Nr. 179 „Unter der Lamfert II“, Ortsteil Bracht
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 12.09.2024 folgenden Einleitungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans im Ortsteil Bracht gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:
„Für den im Übersichtsplan Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage X/1031 abgegrenzten Bereich im westlichen Anschluss an den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 78 „Unter der Lamfert“ im Ortsteil Bracht wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss für den gem. § 30 Abs. 1 BauGB qualifizierten Bebauungsplan Nr. 179 „Unter der Lamfert II“ gefasst.
Ziel ist die Herbeiführung des verbindlichen Planungsrechts für ein Neubaugebiet für Einzel- und Doppelhausbebauung mit der Gebietsfestsetzung „Allgemeines Wohngebiet“.
Für das Plangebiet ist auf Grundlage der Mustergestaltungsatzung der Stadt Schmallenberg eine Gestaltungssatzung gem. § 89 Landesbauordnung zu erarbeiten.“
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 179 „Unter der Lamfert II“ ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan (entsprechend der Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage) zu ersehen.
Der vorstehende Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht.
Bekanntmachungsanordnung
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 12.09.2024 folgenden Einleitungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Ortsteil Bracht gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:
„Für den im Übersichtsplan Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage X/1031 abgegrenzten Bereich im westlichen Anschluss an den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 78 „Unter der Lamfert“ im Ortsteil Bracht wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss für den gem. § 30 Abs. 1 BauGB qualifizierten Bebauungsplan Nr. 179 „Unter der Lamfert II“ gefasst.
Ziel ist die Herbeiführung des verbindlichen Planungsrechts für ein Neubaugebiet für Einzel- und Doppelhausbebauung mit der Gebietsfestsetzung „Allgemeines Wohngebiet“.
Für das Plangebiet ist auf Grundlage der Mustergestaltungsatzung der Stadt Schmallenberg eine Gestaltungssatzung gem. § 89 Landesbauordnung zu erarbeiten.“
Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) in der zurzeit gültigen Fassung wird bestätigt, dass
- der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 12.09.2024 übereinstimmt und
- nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.
Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung NW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet.
Schmallenberg, den 25.09.2024
gez. König