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Städtische Bauleitplanung

Betr.: Bebauungsplan Nr. 179 „Unter der Lamfert II“, Ortsteil Bracht

Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

 

 

 Stadt Schmallenberg

- Der Bürgermeister -

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Städtische Bauleitplanung

Betr.:  Bebauungsplan Nr. 179 „Unter der Lamfert II“, Ortsteil Bracht

Hier:   Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

 

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 12.09.2024 folgenden Einleitungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans im Ortsteil Bracht gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Für den im Übersichtsplan Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage X/1031 abgegrenzten Bereich im westlichen Anschluss an den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 78 „Unter der Lamfert“ im Ortsteil Bracht wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss für den gem. § 30 Abs. 1 BauGB qualifizierten Bebauungsplan Nr. 179 „Unter der Lamfert II“ gefasst.

Ziel ist die Herbeiführung des verbindlichen Planungsrechts für ein Neubaugebiet für Einzel- und Doppelhausbebauung mit der Gebietsfestsetzung „Allgemeines Wohngebiet“.

Für das Plangebiet ist auf Grundlage der Mustergestaltungsatzung der Stadt Schmallenberg eine Gestaltungssatzung gem. § 89 Landesbauordnung zu erarbeiten.“


Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 179 „Unter der Lamfert II“ ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan (entsprechend der Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage) zu ersehen.

Der vorstehende Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht.

 

Bekanntmachungsanordnung

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 12.09.2024 folgenden Einleitungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Ortsteil Bracht gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Für den im Übersichtsplan Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage X/1031 abgegrenzten Bereich im westlichen Anschluss an den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 78 „Unter der Lamfert“ im Ortsteil Bracht wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss für den gem. § 30 Abs. 1 BauGB qualifizierten Bebauungsplan Nr. 179 „Unter der Lamfert II“ gefasst.

Ziel ist die Herbeiführung des verbindlichen Planungsrechts für ein Neubaugebiet für Einzel- und Doppelhausbebauung mit der Gebietsfestsetzung „Allgemeines Wohngebiet“.

Für das Plangebiet ist auf Grundlage der Mustergestaltungsatzung der Stadt Schmallenberg eine Gestaltungssatzung gem. § 89 Landesbauordnung zu erarbeiten.“

Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) in der zurzeit gültigen Fassung wird bestätigt, dass

  1. der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 12.09.2024 übereinstimmt und
  2. nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.

Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung NW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet.

 

Schmallenberg, den 25.09.2024

gez. König