Öffentliche Bekanntmachung
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 12.09.2024 den Lärmaktionsplan der Stadt Schmallenberg der Stufe 4 beschlossen. Der Lärmaktionsplan tritt demnach am 01.10.2024 in Kraft.
Die Stadt Schmallenberg ist nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet, einen Lärmaktionsplan für die Hauptverkehrsstraßen (Bundes- und Landesstraßen) im Stadtgebiet Schmallenberg aufzustellen. Lärmaktionspläne sind hierbei für alle Bereiche aufzustellen, die von der Lärmkartierung des Landes NRW erfasst sind.
Den Lärmaktionsplan der Stadt Schmallenberg finden Sie auf der Internetseite der Stadt Schmallenberg unter www.schmallenberg.de/laermaktionsplan.
Schmallenberg, 25.09.2024
gez. König
Bürgermeister