Bekanntmachung
Stadt Schmallenberg
Der Bürgermeister als Wahlleiter
Bekanntmachung
des Beschlusses der Stadtvertretung über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters und der Vertretung der Stadt Schmallenberg am 14. September 2025
Die Vertretung der Stadt Schmallenberg hat in ihrer Sitzung am 20.11.2025 einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:
Die Stadtvertretung beschließt auf Vorschlag des Wahlprüfungsausschusses, die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Schmallenberg am 14. September 2025 gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d) des Kommunalwahlgesetzes für gültig zu erklären.
Die Stadtvertretung beschließt auf Vorschlag des Wahlprüfungsausschusses, die Wahl der Vertretung der Stadt Schmallenberg am 14. September 2025 gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d) des Kommunalwahlgesetzes für gültig zu erklären.
Nach § 41 Kommunalwahlgesetz kann gegen diesen Beschluss der Vertretung binnen einen Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg erhoben werden.
Die Bekanntgabe des Beschlusses erfolgt auf Grundlade des § 65 in Verbindung mit § 75a der Kommunalwahlordnung für das Land NRW.
Schmallenberg, 27. November 2025
Gez.
Trippe
