Bekanntmachung
Stadt Schmallenberg
Bekanntmachung
des Entwurfes der Haushaltssatzung der Stadt Schmallenberg für das Haushaltsjahr 2026
1. Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Schmallenberg für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung wurde dem Rat der Stadt Schmallenberg am 20.11.2025 folgender Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 zugeleitet:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 84.041.700 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 90.541.700 €
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 76.763.500 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 81.692.100 €
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 21.299.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 23.100.000 €
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 5.100.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 800.000 €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 5.000.000 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 13.300.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 6.500.000 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 130 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) einheitlich auf 530 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 420 v.H.
§ 7
(Wiederherstellung Haushaltsausgleich) - entfällt.
2. Bekanntmachung des Entwurfes der Haushaltssatzung
Der vorstehende Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen liegt der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026mit ihren Anlagen während des Beratungsverfahrens im Rat, voraussichtlich bis zum 17.12.2025, im Alexanderhaus in Schmallenberg, Alter Kirchplatz 1, Finanzabteilung, während der Dienststunden (Mo. u. Mi.: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, 13.30 Uhr – 16.00 Uhr; Die und Do.: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, 13.30 Uhr – 17.00 Uhr; Fr.: 8.30 Uhr – 13.00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus und ist unter www.schmallenberg.de im Internet verfügbar.
Einwohnerinnen und Einwohner oder Abgabepflichtige sind berechtigt, gegen den Entwurf und seine Anlagen bis zum 17.12.2025 Einwendungen zur erheben.Über die Einwendungen, die schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Alter Kirchplatz 1, Finanzabteilung, 57392 Schmallenberg, zu erheben sind, beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.
Schmallenberg, den 21.11.2025
Der Bürgermeister
gez. Trippe
