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Die Stadt Schmallenberg sucht ehrenamtliche VormünderInnen

Am 01.01.2023 ist die große Vormundschaftsrechtsreform in Kraft getreten.

Am 01.01.2023 ist die große Vormundschaftsrechtsreform in Kraft getreten. Für die Jugendämter brachte sie viele Neuerungen mit sich. Eine der wohl wichtigsten Neuerungen betrifft das Ehrenamt. So stellt der Gesetzgeber die ehrenamtliche Vormundschaft als beste Variante einer Vormundschaft im Sinne des Kindeswohls heraus. Sie ist hierdurch vorrangig gegenüber der Amts- oder Vereinsvormundschaft zu berücksichtigen.

Wenn Eltern die elterliche Sorge nicht mehr wahrnehmen können oder dürfen, ordnet das Familiengericht eine Vormundschaft an. Die VormünderInnen sind nach Bestellung berechtigt, den Minderjährigen in allen rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten zu vertreten. Sie treffen anstelle der Eltern alle wichtigen Entscheidungen für das Leben des jungen Menschen. Wichtig ist dabei die altersentsprechende Kommunikation mit dem Minderjährigen. Die Aufgaben von VormünderInnen sind sehr vielfältig. Bei den zu treffenden Entscheidungen kann es um einen anstehenden Schulwechsel, die Bestimmung des Aufenthaltes oder die Beantragung von Hilfen gehen.

Für die Minderjährigen selbst bietet eine ehrenamtliche Vormundschaft große Vorteile. Ehrenamtliche VormünderInnen können eine individuellere Betreuung und häufigere Besuchskontakte gewährleisten, weil sie nur wenige Minderjährige betreuen. Hierdurch kann eine enge Bindung zwischen VormundIn und den jungen Menschen aufgebaut werden. Diese kann durch gemeinsame Zeit (z.B.: bei einem Spielplatzbesuch oder einem Kartenspiel etc.) weiter intensiviert werden. Auch nach Erreichen der Volljährigkeit reißt diese Bindung meist nicht ab. Hierdurch werden die ehrenamtlichen VormünderInnen zu einer wichtigen Konstante im Leben der Minderjährigen.

Bei Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft warten spannende Aufgaben und gemeinsame Erlebnisse mit dem Minderjährigen auf Sie. Sie lernen seine Lebenswelt kennen und können viel bewirken. Außerdem sorgen Sie für den minderjährigen Menschen und übernehmen für ihn Antragstellungen uvm. Hierdurch werden Sie zu einem wichtigen Teil seines Lebens.

Die ehrenamtliche Vormundschaft wird unentgeltlich geführt. Es kann allerdings nach §1835 BGB eine Aufwandsentschädigung beim Familiengericht (bspw. für Fahrtkosten) geltend gemacht werden. Zudem wurde der Versicherungsschutz für ehrenamtlich bestellte Betreuungen, Vormünder sowie Pflegerinnen und Pfleger durch Einführung der Sammel-Haftpflichtversicherung des Landes NRW verbessert.

Die Stadt Schmallenberg hat großes Interesse daran, Sie für die Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft zu gewinnen. Sie sollten hierfür mindestens 18 Jahre alt sein. Außerdem sollten Sie ein erweitertes Führungszeugnis ohne Eintrag vorlegen können. Ansonsten sollten Sie Freude an den beschriebenen Tätigkeiten haben und über ausreichend zeitliche Ressourcen für die Übernahme einer Vormundschaft verfügen.

Das Jugendamt Schmallenberg bietet Ihnen bei Interesse an der Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft ein Beratungsgespräch an. In diesem können Ihre Fragen und der weitere Verlauf besprochen werden. Auch während der Führung einer Vormundschaft stehen die MitarbeiterInnen des Jugendamtes Schmallenberg als AnsprechpartnerInnen zur Verfügung.

Wenn Sie Interesse an der Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft oder Fragen zu dem Thema haben, melden Sie sich bei Frau Alina Frisse unter Tel.: 02972 980/423 oder  alina.frisse@schmallenberg.de.