Änderung Bebauungsplan Nr. 8a in Schmallenberg
Stadt Schmallenberg
Öffentliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Schmallenberg
Bebauungsplan Nr. 8a „Auf der Lake I“ – 6. Änderung, Stadtteil Schmallenberg – Bereich Fa. AT-Boretec
Hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch und Inkrafttreten
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 23.06.2022 den verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8a „Auf der Lake I“, Stadtteil Schmallenberg, gefasst.
Ziel der Planungsmaßnahme war es, am Firmensitz des Maschinenbauunternehmens „AT-Boretec“ im Gewerbegebiet „Auf der Lake“ im Stadtteil Schmallenberg die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um die dortige Betriebsfläche zu erweitern.
Konkreter rechtlicher Inhalt der Maßnahme ist die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets gem. § 8 Baunutzungsverordnung.
Die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8a „Auf der Lake I“ wurde im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zur 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schmallenberg durchgeführt.
Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8a „Auf der Lake I“ ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen:
Zum Abschluss des Bauleitplanverfahrens zur 6. Änderung des Bebauungsplan Nr. 8a „Auf der Lake I“ hat die Stadtvertretung Schmallenberg am 03.07.2025 folgenden Beschluss gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:
„Die Stadtvertretung Schmallenberg stimmt den Abwägungs- und Beschlussvorschlägen der Verwaltungsvorlage X/1210 zu und bestätigt ferner ihre am 27.03.2025 gefassten Abwägungsbeschlüsse zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren (Anlage 3 zur Vorlage X/1210).
Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8a „Auf der Lake I“, Ortsteil Schmallenberg, wird in der gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegten Fassung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen; die zugehörige, ebenfalls gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegte Begründung sowie die der Verwaltungsvorlage X/1210 als Anlage 4 beigefügte Zusammenfassende Erklärung gem. § 10a Abs. 1 BauGB werden beschlossen.“
Dieser am 03.07.2025 vom Rat der Stadt Schmallenberg gem. § 10 Abs. 1 BauGB gefasste Satzungsbeschluss über die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8a „Auf der Lake I“ sowie Ort und Zeit der Einsichtnahmemöglichkeit des Änderungsplans, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung mit dem Umweltbericht sowie der Zusammenfassenden Erklärung, wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 52 der Gemeindeordnung NRW öffentlich bekannt gemacht.
Die Bebauungsplanänderung wird gem. § 10 Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB ab sofort bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Rathaus, Unterm Werth 1, 2. Obergeschoss, beim Amt für Stadtentwicklung (Zimmer 217 / 218 / 206) während der allgemeinen Sprechzeiten zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Planinhalt Auskunft erteilt.
Zusätzlich werden die vg. Bebauungsplanunterlagen in Kürze auch auf der städtischen Homepage unter folgendem Link zur Einsichtnahme und zum Download bereitgestellt:
Gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB tritt die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8a „Auf der Lake I“ mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Hinweise nach dem Baugesetzbuch und der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen:
1. Gem. § 44 Abs. 5 BauGB wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche wegen Planungsschäden infolge dieser Satzung sowie auf § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung hingewiesen.
2. Gem. § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass gem. § 215 Abs. 1 BauGB Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften respektive Mängel der Abwägung unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Schmallenberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
3. Gem. § 7 Abs. 6 GO NW wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Schmallenberg vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergeben.
Bekanntmachungsanordnung
Bauleitplanung der Stadt Schmallenberg
Bebauungsplan Nr. 8a „Auf der Lake I“ – 6. Änderung, Stadtteil Schmallenberg – Bereich Fa. AT-Boretec
Hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch und Inkrafttreten
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat zum Abschluss des Bauleitplanverfahrens zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8a „Auf der Lake I“ im Stadtteil Schmallenberg am 03.07.2025 folgenden Beschluss gefasst, der gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekannt zu machen ist:
„Die Stadtvertretung Schmallenberg stimmt den Abwägungs- und Beschlussvorschlägen der Verwaltungsvorlage X/1210 zu und bestätigt ferner ihre am 27.03.2025 gefassten Abwägungsbeschlüsse zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren (Anlage 3 zur Vorlage X/1210).
Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8a „Auf der Lake I“, Ortsteil Schmallenberg, wird in der gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegten Fassung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen; die zugehörige, ebenfalls gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegte Begründung sowie die der Verwaltungsvorlage X/1210 als Anlage 4 beigefügte Zusammenfassende Erklärung gem. § 10a Abs. 1 BauGB werden beschlossen.“
Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) i.d.z.Z. gültigen Fassung wird bestätigt, dass
- Der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 03.07.2025 übereinstimmt und
- nach § 3 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.
Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung NRW (§ 7 Abs. 6 GO NRW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet, ferner gem. § 215 Abs. 2 BauGB die öffentliche Bekanntmachung der gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise.
Schmallenberg, den 15.10.2025
gez. König
Bürgermeister
