Öffentliche Bekanntmachung
Stadt Schmallenberg
Öffentliche Bekanntmachung
Betr.: Änderung des Flurbereinigungsplanes der Flurbereinigung Fleckenberg (Az.: 21602), eingeleitet am 07.07.1960 und schlussfestgestellt am 17.12.1986, durch eine Satzung gem. § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG)
hier: Satzungserlass
Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Fleckenberg ist Eigentümerin des Grundstücks Gemarkung Fleckenberg, Flur 7, Flurstück 62, in Größe von 1.910 m².
Die Stadt Schmallenberg beabsichtigt, die durch den Flurbereinigungsplan Fleckenberg (Az.: 21602) für dieses Grundstück getroffene Zweckbestimmung als Wirtschaftsweg mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde gemäß § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 09.04.1956 in seiner zur Zeit gültigen Fassung durch Satzungserlass aufzuheben, da die Teilnehmergemeinschaft dieses Grundstück veräußern möchte.
Das der beabsichtigten Fassung des Satzungsbeschlusses zugrunde liegende Grundstück ist in dem vorliegenden Lageplanausschnitt, der Bestandteil der Satzung wird, dargestellt. Dieser liegt in der Zeit vom 27.10.2025 bis 27.11.2025 im Rathaus der Stadt Schmallenberg, II. OG in den Zimmern 216 und 208 des Amtes für Stadtentwicklung während der Dienststunden, und zwar
Montag und Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht aus.
Etwaige Bedenken und Einwendungen gegen die beabsichtigte Regelung können innerhalb dieser Zeiten schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Schmallenberg, Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg, Zimmer 216 oder 208 im II.OG, erhoben bzw. angemeldet und begründet werden.
Schmallenberg, den 07.10.2025
Der Bürgermeister
gez. König
