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Städtische Bauleitplanung

Bebauungsplan Nr. 8a „Auf der Lake I“, Stadtteil Schmallenberg – 7. (vereinfachte) Änderung

Stadt Schmallenberg

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Städtische Bauleitplanung

Bebauungsplan Nr. 8a „Auf der Lake I“, Stadtteil Schmallenberg – 7. (vereinfachte) Änderung

Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Veröffentlichung (u.a.) im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB

 

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 03.07.2025 den Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8a „Auf der Lake I“, Stadtteil Schmallenberg, gefasst.

Ziel der Planungsmaßnahme ist die Entwicklung des Altstandortes „Meisenburg“ durch Planung zusätzlicher öffentlicher verkehrlicher Erschließungsanlagen auf der ursprünglich überbauten Industriefläche zur Revitalisierung und Schaffung neu zugeschnittener Industrieflächen im Plangebiet. Die Planungsmaßnahme erfüllt die Kriterien des § 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), wodurch sie im vereinfachten Verfahren durchzuführen ist.

Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8a „Auf der Lake I“ ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen.

Gem. § 13 Abs 2 Nr. 2 BauGB ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In Anwendung des § 13 Abs. 2 Nr. 2 und gem. Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 03.07.2025 erfolgt dies im Rahmen eines öffentlichen Auslegungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Zu diesem Zweck werden die betreffenden Planungsunterlagen (bestehend aus der Änderungsplanzeichnung und der Begründung) für die Dauer eines Monats zu jedermanns Ansicht auf folgende Art und Wiese bereitgestellt:

 

1.) Gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB Veröffentlichung im Internet:

Veröffentlichung – einschließlich dieser Bekanntmachung – im Internet, zum einen – für die Öffentliche Bekanntmachung separiert – auf der städtischen Homepage www.schmallenberg.de unter den Rubriken „Aktuelle Nachrichten“ und „Öffentliche Bekanntmachungen“ (Direkt-Link: https://www.schmallenberg.de/rathaus-politik/presse/oeffentliche-bekanntmachungen) sowie im Amtsblatt für die Stadt Schmallenberg (Direkt-Link: https://www.schmallenberg.de/rathaus-politik/rathaus/amtsblatt), und, zum anderen, für die kompletten Planungsunterlagen (Bekanntmachung und Planentwurfsunterlagen), unter der Rubrik „Bauleitpläne im Verfahren“ (Direkt-Link: https://www.schmallenberg.de/leben-arbeiten/stadtentwicklung/bauen-wohnen/#c39610) sowie im zentralen Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://www.bauleitplanung.nrw.de.

 

2.) Gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Satz 4 Nr. 4 BauGB als zusätzliche, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit:

Öffentlicher Aushang bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Rathaus, Unterm Werth 1, im Flur des 2. Obergeschosses (Neubau) im Bereich der Zimmer 205 bis 207 des Amtes für Stadtentwicklung, während der allgemeinen Dienststunden, und zwar

            Montag und Mittwoch            08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und

                                                           13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

            Dienstag und Donnerstag      08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und

                                                           13:30 Uhr bis 17:00 Uhr

            Freitag                                    08:30 Uhr bis 13:00 Uhr.

Im angegebenen Zeitraum besteht für jedermann die Möglichkeit, die Planungsunterlagen einzusehen, die allgemeinen Ziele, Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu erörtern und eine Stellungnahme dazu abzugeben.

Auf Verlangen kann über die Planung von der zuständigen Sachbearbeitung des Fachamtes (Frau Plugge, Telefon: 02972/980-307, E-Mail: laura.plugge@schmallenberg.de; Frau Weidenfeld, Telefon: 02972/980-226, E-Mail: luisa.weidenfeld@schmallenberg.de) Auskunft erteilt werden. Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.

Die Veröffentlichung der Entwurfsfassung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8a „Auf der Lake I“ erfolgt in der Zeit vom

 

22. August 2025 bis einschl. 23. September 2025.

 

Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 BauGB während der Dauer der vg. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollen gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB jeweils möglichst elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Für die elektronische Übermittlung von Stellungnahmen per E-Mail können folgende Empfangspostfächer genutzt werden:

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Schmallenberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung sind.

Zudem wird gem. § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zum Planungsvorhaben gem. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen wird.  

Die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Schmallenberg, den 11.08.2025

 

In Vertretung

 

gez. Dicke

Techn. Beigeordneter