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Städtische Bauleitplanung

49. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schmallenberg

Stadt Schmallenberg

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Städtische Bauleitplanung

49. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schmallenberg

Darstellung eines „(Sonstigen) Sondergebiets – Zweckbestimmung: Solaranlage“ gem. § 11 BauNVO anstelle der bisherigen Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ im Bereich „Wormbacher Berg“

Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

             

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 27.03.2025 folgenden verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss zur 49. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für den im Übersichtsplan (Anlage 2) zur VwVorlage X/1155 abgegrenzten Bereich „Solarpark Wormbacher Berg“ im Stadtteil Schmallenberg gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss für die 49. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Schmallenberg. 

Planungsziel ist die darstellende Ausweisung einer „Sondergebiet - Solaranlage“ anstelle der derzeit dargestellten „Fläche für die Landwirtschaft“ zum Zwecke der bauplanungsrechtlichen Vorbereitung der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Die Durchführung der 49. FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des räumlich deckungsgleichen Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 183 „Solarpark Wormbacher Berg“.

Der Geltungsbereich der 49. FNP-Änderung ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen.

Der vorstehende Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht.

 

Bekanntmachungsanordnung

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 27.03.2025 folgenden Einleitungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 183 „Solarpark Wormbacher Berg“, Stadtteil Schmallenberg, gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für den im Übersichtsplan (Anlage 2) zur VwVorlage X/1155 abgegrenzten Bereich „Solarpark Wormbacher Berg“ im Stadtteil Schmallenberg gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss für die 49. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Schmallenberg. 

Planungsziel ist die darstellende Ausweisung einer „Sondergebiet - Solaranlage“ anstelle der derzeit dargestellten „Fläche für die Landwirtschaft“ zum Zwecke der bauplanungsrechtlichen Vorbereitung der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Die Durchführung der 49. FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des räumlich deckungsgleichen Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 183 „Solarpark Wormbacher Berg“.

Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) i.d.z.Z. gültigen Fassung wird bestätigt, dass

  1. der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 27.03.2025 übereinstimmt und
  2. nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.

Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung NW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet.

 

Schmallenberg, den 11.08.2025

 

In Vertretung

 

gez. Dicke

Techn. Beigeordnete