Städtische Bauleitplanung
Stadt Schmallenberg
Öffentliche Bekanntmachung
Städtische Bauleitplanung
49. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schmallenberg
Darstellung eines „(Sonstigen) Sondergebiets – Zweckbestimmung: Solaranlage“ gem. § 11 BauNVO anstelle der bisherigen Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ im Bereich „Wormbacher Berg“
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 27.03.2025 folgenden verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss zur 49. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:
„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für den im Übersichtsplan (Anlage 2) zur VwVorlage X/1155 abgegrenzten Bereich „Solarpark Wormbacher Berg“ im Stadtteil Schmallenberg gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss für die 49. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Schmallenberg.
Planungsziel ist die darstellende Ausweisung einer „Sondergebiet - Solaranlage“ anstelle der derzeit dargestellten „Fläche für die Landwirtschaft“ zum Zwecke der bauplanungsrechtlichen Vorbereitung der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.
Die Durchführung der 49. FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des räumlich deckungsgleichen Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 183 „Solarpark Wormbacher Berg“.
Der Geltungsbereich der 49. FNP-Änderung ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen.
Der vorstehende Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht.
Bekanntmachungsanordnung
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 27.03.2025 folgenden Einleitungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 183 „Solarpark Wormbacher Berg“, Stadtteil Schmallenberg, gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:
„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für den im Übersichtsplan (Anlage 2) zur VwVorlage X/1155 abgegrenzten Bereich „Solarpark Wormbacher Berg“ im Stadtteil Schmallenberg gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss für die 49. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Schmallenberg.
Planungsziel ist die darstellende Ausweisung einer „Sondergebiet - Solaranlage“ anstelle der derzeit dargestellten „Fläche für die Landwirtschaft“ zum Zwecke der bauplanungsrechtlichen Vorbereitung der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.
Die Durchführung der 49. FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des räumlich deckungsgleichen Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 183 „Solarpark Wormbacher Berg“.
Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) i.d.z.Z. gültigen Fassung wird bestätigt, dass
- der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 27.03.2025 übereinstimmt und
- nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.
Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung NW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet.
Schmallenberg, den 11.08.2025
In Vertretung
gez. Dicke
Techn. Beigeordnete
