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Städtische Bauleitplanung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 183 „Solarpark Wormbacher Berg“, Stadtteil Schmallenberg

Stadt Schmallenberg

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Städtische Bauleitplanung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 183 „Solarpark Wormbacher Berg“, Stadtteil Schmallenberg

Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

             

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 27.03.2025 folgenden verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 183 „Solarpark Wormbacher Berg“ gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für den im Übersichtsplan (Anlage 2) zur Verwaltungsvorlage X/1150 abgegrenzten Bereich gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den gem. § 12 BauGB Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 183 „Solarpark Wormbacher Berg“. Ziel ist die Schaffung des verbindlichen Planungsrechts für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 183 „Solarpark Wormbacher Berg“ wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur räumlich deckungsgleichen 49. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) betrieben.“ 

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 183 „Solarpark Wormbacher Berg“ ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen.

Der vorstehende Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht.

 

Bekanntmachungsanordnung

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 27.03.2025 folgenden Einleitungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 183 „Solarpark Wormbacher Berg“, Stadtteil Schmallenberg, gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für den im Übersichtsplan (Anlage 2) zur Verwaltungsvorlage X/1150 abgegrenzten Bereich gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den gem. § 12 BauGB Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 183 „Solarpark Wormbacher Berg“. Ziel ist die Schaffung des verbindlichen Planungsrechts für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 183 „Solarpark Wormbacher Berg“ wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur räumlich deckungsgleichen 49. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) betrieben.“ 

Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) i.d.z.Z. gültigen Fassung wird bestätigt, dass

  1. der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 27.03.2025 übereinstimmt und
  2. nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.

Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung NW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet.

 

Schmallenberg, den 11.08.2025

 

In Vertretung

 

gez. Dicke

Techn. Beigeordneter