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Bekanntmachung zur Kommunalwahl

in der Stadt Schmallenberg am 14.09.2025

Stadt Schmallenberg

Der Bürgermeister

 

Öffentliche Bekanntmachung

zur Kommunalwahl in der Stadt Schmallenberg am 14.09.2025

 

über die Eintragung in das Wählerverzeichnis von Unionsbürgerinnen und -bürgern, die von der Meldepflicht befreit sind

 

Am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Eintragung in ein Wählerverzeichnis.

An den Kommunalwahlen können auch Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger und -innen) teilnehmen. Sie werden bei Vorliegen der wahlrechtlichen Voraussetzungen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt eingetragen, in der sie am 03.08.2025 – Stichtag – für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie erhalten dann - wie die deutschen Wahlberechtigten – von ihrer Wohnortsgemeinde eine Wahlbenachrichtigung und können ohne Erfüllung weiterer Formalitäten an den Kommunalwahlen teilnehmen.

Unionsbürger, die gemäß § 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit und nicht bei ihrer Wohnortgemeinde gemeldet sind (z.B. Mitglieder einer ausländischen diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung oder Angehörige einer in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen NATO-Streitkraft einschließlich der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen) werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dafür ist Voraussetzung, dass sie am Wahltag

a) das 16. Lebensjahr vollendet haben,
b) seit mindestens dem 16.Tag vor der Wahl (29.08.2025) in der Stadt – bei Kreiswahlen im Kreisgebiet – eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben,
c) in der Bundesrepublik Deutschland nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Der förmliche Antrag muss spätestens bis zum 29.08.2025 bei der Stadt Schmallenberg eingehen. Einem später eingehenden Antrag kann nicht mehr entsprochen werden.

Antragsvordrucke können kostenfrei bei der Stadt Schmallenberg, Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg, angefordert oder persönlich abgeholt werden (Zimmer 26, Telefon 02972/980-103; E-Mail wahlamt@schmallenberg.de).

Die Mitarbeiterinnen des Wahlamtes stehen während der Dienststunden gerne für Auskünfte zur Verfügung.

Schmallenberg, den 24.07.2025

 

Der Bürgermeister

 

gez.

König