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Neubildung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Schmallenberg

Öffentliche Bekanntmachung

Neubildung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Schmallenberg

 

Der Jugendhilfeausschuss (JHA) wird nach der Kommunalwahl 2025, die am 14. September stattfinden wird, neu konstituiert. Die im Bereich der Stadt Schmallenberg wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe werden auf ihr Vorschlagsrecht gemäß § 71 Absatz 1 Nummer 2 SGB VIII in Verbindung mit dem Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz NRW (AG-KJHG NRW) und § 4 Abs. 2  der Satzung für das Jugendamt der Stadt Schmallenberg hingewiesen.

Die Träger der freien Jugendhilfe haben mindestens 6 Personen als stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertreter des JHA vorzuschlagen. Ziel ist es, ein paritätisches Verhältnis von Frauen und Männern bei der Besetzung zu erhalten.

Aus diesen Vorschlägen wählt der Rat der Stadt Schmallenberg 6 stimmberechtigte Mitglieder und ihre persönlichen Stellvertreter im JHA für die Wahlzeit des Rates aus.

Bei der Ernennung sind die Vorschläge der Wohlfahrtsverbände entsprechend der Bedeutung ihrer Arbeit für die Jugendhilfe im Bereich der Stadt Schmallenberg angemessen zu berücksichtigen.

Zum stimmberechtigten Mitglied des JHA kann nur gewählt werden, wer auch - aufgrund persönlicher Voraussetzungen – dem Rat angehören könnte. Die zu wählende Person muss u.a. also das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der Stadt Schmallenberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb der Stadt Schmallenberg haben. Ein Mindestalter, um beratendes Mitglied in einem JHA sein zu dürfen, gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht.

Ihre Vorschläge richten Sie bitte schriftlich bis spätestens 14. September 2025 an:

 

Stadt Schmallenberg

Jugendamt

Unterm Werth 1

57392 Schmallenberg

 

Schmallenberg, den 04.06.2025

 

Stadt Schmallenberg

Der Bürgermeister

gez. König