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©Trent Pickering auf Unsplash

Hinweis des Ordnungsamtes für den Aufbau und das Abbrennen von Osterfeuern

Merkblatt "Osterfeuer" mit der Bitte um Beachtung

In Anbetracht der anhaltenden Trockenheit wird zurzeit vielerorts diskutiert, ob das Abbrennen von Osterfeuern zulässig ist. Ich weise zu diesem Thema auf folgendes hin:


Zwar sagt der Deutsche Wetterdienst für die nächsten Tage bis Ostern Niederschläge voraus, so dass insbesondere die Waldbrand- und auch Flächenbrandgefahr minimiert wird, die Voraussagen ändern sich jedoch täglich, wenn nicht sogar stündlich.


Deshalb bitte ich alle Veranstalter die Osterfeuer aufbauen und abbrennen, auch auf Grund der anhaltenden Trockenheit der letzten Wochen, die vorgenannten Bestimmungen einzuhalten und insbesondere beim Abbrennen der Osterfeuer große Sorgfalt walten zu lassen. Sollte der angekündigte Niederschlag ausbleiben, bitte ich in eigener Entscheidung abzuwägen, auf das Abbrennen der Osterfeuer zu verzichten.


Bei einem Osterfeuer handelt es sich um ein sog. Brauchtumsfeuer. Aus Gründen der Sicherheit sind auch beim Abbrennen von Brauchtumsfeuern entsprechende Vorgaben zu beachten. So ist nach § 47 Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz – LfoG) das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers in einem Abstand von weniger als einhundert Meter vom Waldrand untersagt. Des Weiteren müssen nach § 19 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Schmallenberg Mindestabstände eingehalten werden. Diese sind 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, 25 m von sonstigen baulichen Anlagen, 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen und 10 m von befestigten Wirtschaftswegen.


Abschließend weise ich darauf hin, dass nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Schmallenberg Brauchtumsfeuer ständig von zwei Personen, davon eine über 18 Jahre alt, beaufsichtigt werden müssen. Diese Personen dürfen den Verbrennungsplatz erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind. Das Feuer darf bei starkem Wind nicht angezündet werden.


Sollten Sie Fragen haben, steht das Ordnungsamt unter den Rufnummern 02972/980240 oder 02972/980239 zur Verfügung.

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