Städtische Bauleitplanung
Stadt Schmallenberg
Öffentliche Bekanntmachung
Städtische Bauleitplanung
43. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Schmallenberg
Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Rahmen (u.a.) einer Veröffentlichung im Internet
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 23.06.2022 den verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Ortsteil Schmallenberg gefasst.
Ziel der Planungsmaßnahme ist es, am Firmensitz des Maschinenbauunternehmens „AT-Boretec“ im Gewerbegebiet „Auf der Lake“ im Ortsteil Schmallenberg die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, die dortige Betriebsfläche zu erweitern.
Konkreter rechtlicher Inhalt der Planungsmaßnahme ist die zukünftige Darstellung von „Gewerblicher Baufläche“ anstelle von dort derzeit dargestellter „Fläche für die Landwirtschaft“.
Die 43. FNP-Änderung wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8a „Auf der Lake I“ durchgeführt, im Rahmen derer die bauleitplanerischen Detailfestsetzungen erfolgen.
Der Geltungsbereich der 43. FNP-Änderung ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen.
Über die in den vorangegangenen frühzeitigen Unterrichtungs- und Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise hat die Stadtvertretung Schmallenberg am 27.03.2025 im Rahmen der Abwägung aller Belange gegen- und untereinander beraten und den Beschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Veröffentlichung (u.a.) im Internet der vorab gem. der vorgenommenen Abwägung auszufertigenden Entwurfsfassung der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
Die Öffentlichkeit ist damit gem. § 3 Abs. 2 BauGB an der Bauleitplanung erneut zu beteiligen. Zu diesem Zweck werden die Planentwurfsunterlagen (bestehend aus der Änderungsplanzeichnung, der Begründung mit dem Umweltbericht sowie dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag) und die bislang vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsichtnahme auf folgende Art und Weise bereitgestellt:
1. Gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB Veröffentlichung im Internet:
Veröffentlichung -einschließlich dieser Bekanntmachung- im Internet, zum einen -für die Öffentliche Bekanntmachung separiert- auf der städtischen Homepage www.schmallenberg.de unter den Rubriken „Aktuelle Nachrichten“ und „Öffentliche Bekanntmachungen“ (Direkt-Link: https://www.schmallenberg.de/rathaus-politik/presse/oeffentliche-bekanntmachungen ) sowie im Amtsblatt für die Stadt Schmallenberg (Direkt-Link: https://www.schmallenberg.de/rathaus-politik/rathaus/amtsblatt ), und, zum anderen, für die kompletten Planungsunterlagen (Bekanntmachung, Planentwurfsunterlagen und umweltrelevante Stellungnahmen), unter der Rubrik „Bauleitpläne im Verfahren“ (Direkt-Link: https://www.schmallenberg.de/leben-arbeiten/stadtentwicklung/bauen-wohnen/#c39610 ) sowie im zentralen Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://www.bauleitplanung.nrw.de.
2. Gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Satz 4 Nr. 4 BauGB als zusätzliche, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit:
Öffentlicher Aushang bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Rathaus, Unterm Werth 1, im Flur des II. Obergeschosses (Neubau) im Bereich der Zimmer 205 bis 207 des Amtes für Stadtentwicklung, während der allgemeinen Dienststunden, und zwar
Montag und Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr.
Im angegebenen Zeitraum besteht für jedermann die Möglichkeit, die Planungsunterlagen einzusehen, die allgemeinen Ziele, Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu erörtern und eine Stellungnahme dazu abzugeben.
Auf Verlangen kann über die Planung von der zuständigen Sachbearbeitung des Fachamtes (Herr Beste, Telefon: 02972/980-303, E-Mail: heiner.beste@schmallenberg.de; Frau Weidenfeld, Telefon: 02972/980-226, E-Mail: luisa.weidenfeld@schmallenberg.de; Frau Plugge, Telefon: 02972/980-307, E-Mail: laura.plugge@schmallenberg.de ) Auskunft erteilt werden. Vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.
Die Veröffentlichung der Entwurfsfassung der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt in der Zeit vom
07. April 2025 bis einschl. 08. Mai 2025.
Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 BauGB während der Dauer der vg. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollen gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB jeweils möglichst elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Für die elektronische Übermittlung von Stellungnahmen per E-Mail können folgende Empfangspostfächer genutzt werden:
- heiner.beste@schmallenberg.de (bevorzugt)
- luisa.weidenfeld@schmallenberg.de
- laura.plugge@schmallenberg.de
- stadtentwicklung@schmallenberg.de
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Schmallenberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 3 BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) bei einem Rechtsbehelf nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Zur Bauleitplanung wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Deren bisherige Ergebnisse sind im Umweltbericht, der eigenständiger Bestandteil der Begründung ist, dargelegt.
Die der Stadt Schmallenberg als Plangeberin in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten in Form von Daten und Stellungnahmen zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung des Umweltberichtes eingeflossen.
Zur Abklärung etwaiger artenschutzrechtlicher Betroffenheit gem. § 44 Bundesnaturschutzgesetz wurde eine eigenständige Artenschutzprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse sich ebenfalls im Umweltbericht wiederfinden.
Bisherige Stellungnahmen zur Planung, die sich auf umweltrelevante Aspekte beziehen, sind im Rahmen der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsichtnahme bereitzuhalten.
Folgende umweltrelevante Informationen liegen vor und können eingesehen werden:
1. Art der vorhandenen Umweltinformationen: | |
Schutzgut | Art der vorhandenen Informationen |
Mensch und menschliche Gesundheit | Bestandsaufnahme und Betroffenheitsanalyse |
Tier | Avifaunistische Bestandsaufnahme mit Erfassung planungsrelevanter und gefährdeter Arten und Bewertung der Verbotstatbestände §§ 44 BNatSchG |
Pflanzen | Biotopkartierung und Betroffenheitsanalyse |
Fläche | Bestandsaufnahme und Konfliktanalyse |
Boden | Bestandsaufnahme und Konfliktanalyse |
Wasser | Bestandsaufnahme und Konfliktanalyse |
Klima und Luft | Allgemeine Klimadaten und Daten zur lufthygienischen Belastungssituation – Bestandsaufnahme und Konfliktanalyse |
Landschaft | Bestandsaufnahme mit Eingriffsbewertung |
Kulturgüter | Bestandsaufnahme und Konfliktanalyse |
Sachgüter | Bestandsaufnahme – keine Sachgüter festgestellt |
Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen | Zusammenfassende Darstellung und Bewertung |
Abfälle / Abfallentsorgung | Aussagen zum Abfallaufkommen und zum Entsorgungsweg |
Eingriffsausgleich | Ermittlung ökologisches Ausgleichserfordernis; Maßnahmenbenennung u. Umsetzung |
Monitoring | Überwachung Umweltauswirkungen, Durchführung und Umsetzung der Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen |
2. Folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TöB) liegen vor und werden zur Einsichtnahme bereitgehalten: | |
Behörde oder TöB | Art der vorhandenen Informationen |
Immissionsschutz, HSK | Verweis auf Vorgaben im konkreten Bauantragsverfahren |
Rettungsdienst / Feuer- und Katastrophenschutz, HSK | Erfordernisse der Löschwasserversorgung |
Untere Wasserbehörde, HSK | Starkregenvorsorge und Abwasserentsorgung |
Untere Naturschutzbehörde, HSK | Ökologisches Eingriffsausgleichserfordernis, Landschaftsästhetik, Anpflanzungen |
Industrie- und Handelskammer Arnsberg | Belange der Wirtschaftsentwicklung |
Landwirtschaftskammer NRW | Darstellungs- und Nutzungskonflikte aus Landwirtschaftssicht, Freiraumschutz, Siedlungsentwicklung, Landesentwicklungsziele, ökologische Ausgleichsaspekte |
Westnetz | Infrastruktur – Technische Versorgung Strom und Gas (regional) |
Amprion | Infrastruktur – Technische Versorgung Strom (überregional) |
Ruhrverband | Infrastruktur – Technische Entsorgung Abwasser |
LWL-Archäologie für Westfalen | Denkmalschutz / Bodendenkmalpflege |
Bezirksregierung Arnsberg, Dez. 32 u. 35 | Ziele der Raumordnung und Landesplanung; Freiraumschutz, Landschaftsplanung und Klimaschutz |
3. Folgende Stellungnahmen der Öffentlichkeit mit Umweltbezug liegen vor und werden -anonymisiert- zur Einsichtnahme bereitgehalten: | |
Öffentlichkeit/Bürger | Art der vorhandenen Informationen |
Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben | Keine zusätzlichen Informationen |
Schmallenberg, den 28.03.2025
gez. König
Bürgermeister
Hier gelangen Sie zu den Planentwurfsunterlagen unter "Bauleitpläne im Verfahren"