Jahresabschluss der Musikbildungszentrum Südwestfalen GmbH
Bekanntmachung der Musikbildungszentrum Südwestfalen GmbH zum Jahresabschluss 2023
Gemäß § 108 Abs. 2 Nr. 1 Gemeindeordnung NRW wird folgendes bekannt gemacht:
1. Die Gesellschafterversammlung der Musikbildungszentrum Südwestfalen GmbH hat am 28.11.2024 den Jahresabschluss zum 31.12.2023 mit einer Bilanzsumme von 265.102,40 € und einem Jahresüberschuss von 26.839,06 € festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 26.839,06 € wird auf das Geschäftsjahr 2024 vorgetragen.
2. Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragte Schmallenberger Revision und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat am 15.10.2024 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
Wir haben den Jahresabschluss der Musikbildungszentrum Südwestfalen GmbH – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Musikbildungszentrum Südwestfalen GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
3. Der Jahresabschluss und der Lagebericht werden bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Schmallenberg, Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg (Raum Nr. 208) verfügbar gehalten.
Schmallenberg, den 24.02.2025
gez. Hoffmann