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Fotoaufnahme Windrad

Aktuelle Windkraftplanung

Bürgermeister und Fraktionen im Stadtrat senden Brandbrief an Minister und Bundestagsabgeordnete

Aus Sorge eines drohenden Wildwuchses der Windräder im Stadtgebiet Schmallenberg haben die Vorsitzenden aller im Stadtrat vertretenen Fraktionen – CDU, SPD, UWG, BFS, Grüne, Die Partei – gemeinsam mit dem Bürgermeister beigefügten Brandbrief an Herrn Wirtschaftsminister Habeck, an Frau Bauministerin Geywitz sowie die örtlichen Bundestagsabgeordneten gerichtet.

Zum Hintergrund: Windräder sollen künftig in den im Regionalplan festgelegten Windenergiebereichen möglich sein. Diesen erarbeitet die Bezirksregierung Arnsberg, zuständig für die Beschlussfassung ist der Regionalrat. Der Entwurf des Planes kann unter der Internetadresse https://www.bra.nrw.de/kommunalaufsicht-planung-verkehr/regionalrat-und-regionalentwicklung/regionalplan-arnsberg/raeumlicher-teilabschnitt-kreis-soest-und-hochsauerlandkreis
eingesehen werden.

Bei allen befürchteten negativen Auswirkungen z.B. auf das Landschaftsbild, auf Flora und Fauna, besonders auf den Tourismus, glaubten wir, mit diesem Plan einigermaßen leben zu können. Zumal klar war, auch Schmallenberg als Flächengemeinde wird seinen Beitrag zur Energiewende leisten müssen. 

Damit der Regionalplan bis zum Inkrafttreten nicht durch Baugenehmigungen außerhalb der Windenergiebereiche unterlaufen wird, hat das Land NRW die Möglichkeit der Zurückstellung von Bauanträgen eröffnet. Auf Antrag der Stadt kann die Bezirksregierung den Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde anweisen, das Baugenehmigungsverfahren ein Jahr zurückzustellen, um dann auf der Grundlage des neuen Regionalplanes zu entscheiden.

Leider hat das Oberverwaltungsgericht Münster diese Regelung als -voraussichtlich nicht mit dem Bundesrecht vereinbar- verworfen. Von begründeten Einzelfällen abgesehen, kann die Bezirksregierung den Hochsauerlandkreis nicht mehr anweisen, Bauanträge zurückzustellen.

Schlimmer noch: Die laufende Änderung des Baugesetzbuches sieht vor, dass bis zum Inkrafttreten der Regionalpläne beantragte Windräder nach altem Recht, also ohne Beachtung der neuen Windenergiebereiche, zu entscheiden sind.

Beide Entwicklungen ermöglichen Windräder weit über die Windenergiebereiche des Regionalplanes hinaus. Sie sind bis nah an die Ortschaften und Wohnhäuser zulässig. Damit wäre dem Bau von Windrädern Tür und Tor geöffnet. Der Hochsauerlandkreis veröffentlicht tagesaktuell unter

https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/geoservice-statistik/geoservice/fuer-buerger/windkraftanlagen

Informationen zum Genehmigungsverfahren. Die hinterlegte Karte belegt eindrucksvoll die drohende Entwicklung.  

Wir benötigen dringend ein sofort wirksames Instrument zum Schutz vor einem ungesteuerten Ausbau der Windräder! Bei einer sonst zu erwartenden Verspargelung der Landschaft wird der Ausbau der Windkraft jegliche Akzeptanz verlieren. Von allen anderen gravierenden Auswirkungen ganz zu schweigen.

Diese dringende Bitte haben die Vorsitzenden aller Fraktionen gemeinsam mit dem Bürgermeister an die Vertreter des Bundes gerichtet: Zurückstellung von Bauanträgen außerhalb der Windenergiebereiche, Sicherung der Regionalplanung, Verzicht auf die Änderung des Baugesetzbuches!

Anlage: Gemeinsames Schreiben der Vorsitzenden der Fraktionen und des Bürgermeisters