Städtische Bauleitplanung
Stadt Schmallenberg
- Der Bürgermeister -
Öffentliche Bekanntmachung
Städtische Bauleitplanung
Bebauungsplan Nr. 182 „Unter der Linde“, Stadtteil Schmallenberg
hier: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 06.02.2025 den Einleitungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 182 „Unter der Linde“ im Stadtteil Schmallenberg gefasst.
Planungsziel ist die Schaffung verbindlichen Planungsrechts für ein Wohnbaugebiet mit der schwerpunktmäßigen Ausweisung von Bauplätzen für freistehende Ein- bis Zweifamilienhäuser.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 182 „Unter der Linde“ wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur räumlich deckungsgleichen 47. Änderung des Flächennutzungsplanes betrieben.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 182 „Unter der Linde“ ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan ersichtlich.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplanes Nr. 182 „Unter der Linde“ wird durchgeführt in der Zeit vom
05. August 2026 bis einschl. 06. September 2026.
Zu diesem Zweck werden die Planvorentwurfsunterlagen für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsichtnahme auf folgende Art und Weise bereitgestellt:
1.) Veröffentlichung im Internet:
- auf dem zentralen Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) unter beteiligung.nrw.de/portal/schmallenberg/beteiligung/themen/1029624 (einschließlich dieser Bekanntmachung)
- auf dem zentralen Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://www.bauleitplanung.nrw.de (einschließlich dieser Bekanntmachung)
- auf der städtischen Homepage www.schmallenberg.de unter der Rubrik „Leben & Arbeiten“ => „Stadtentwicklung, Klima & Natur“ => „Bauen & Wohnen“ => „Bauleitpläne im Verfahren“ (Direkt-Link: https://www.schmallenberg.de/leben-arbeiten/stadtentwicklung/bauen-wohnen/#c39610) – (einschließlich dieser Bekanntmachung)
- (ausschließlich diese Bekanntmachung) auf der städtischen Homepage www.schmallenberg.de unter der Rubrik „Aktuelle Nachrichten“ => „Öffentliche Bekanntmachungen“ (Direkt-Link: https://www.schmallenberg.de/rathaus-politik/presse/oeffentliche-bekanntmachungen/) sowie im Amtsblatt für die Stadt Schmallenberg unter der Rubrik „Rathaus & Politik“ => „Rathaus“ => „Amtsblatt“ (Direkt-Link: https://www.schmallenberg.de/rathaus-politik/rathaus/amtsblatt/)
2.) als zusätzliche, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit:
Öffentlicher Aushang bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Rathaus, Unterm Werth 1, im Flur des I. Obergeschosses (Neubau) im Bereich der Zimmer 115/116 des Amtes für Stadtentwicklung, während der allgemeinen Dienststunden, und zwar
Montag und Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr.
Im angegebenen Zeitraum besteht für jede Person die Möglichkeit, die Planungsunterlagen einzusehen, die allgemeinen Ziele, Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu erörtern und eine Stellungnahme dazu abzugeben.
Auf Verlangen kann über die Planung von der zuständigen Sachbearbeitung des Fachamtes (Frau Plugge, Telefon: 02972/980-307, E-Mail: Laura.Plugge@schmallenberg.de; Herr Beste, Telefon: 02972/980-303, E-Mail: Heiner.Beste@schmallenberg.de) Auskunft erteilt werden. Vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.
Stellungnahmen können während der Dauer der o.a. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollen möglichst elektronisch (und bevorzugt) über das oben genannte zentrale Beteiligungsportal NRW (https://beteiligung.nrw.de/portal/schmallenberg/beteiligung/themen/1029624) abgegeben werden, sind bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abzugeben.
Für die elektronische Übermittlung von Stellungnahmen an die städtische Sachbearbeitung per E-Mail können folgende Empfangspostfächer genutzt werden:
- Laura.Plugge@schmallenberg.de (vorzugsweise)
- Heiner.Beste@schmallenberg.de
- Stadtentwicklung@schmallenberg.de
Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Schmallenberg, den 28.07.2026
gez. Trippe
Bürgermeister
