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Städtische Bauleitplanung

47. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schmallenberg, Bereich "Unter der Linde", Stadtteil Schmallenberg

Stadt Schmallenberg                           

- Der Bürgermeister -

Öffentliche Bekanntmachung

 

Städtische Bauleitplanung

47. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schmallenberg, Bereich "Unter der Linde", Stadtteil Schmallenberg

hier:    Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

           

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 06.02.2025 den verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss zur 47. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt im Stadtteil Schmallenberg gefasst.

Planungsziel ist die darstellende Ausweisung einer „Wohnbaufläche“ anstelle der derzeit dar-gestellten „Fläche für die Landwirtschaft“ zum Zwecke der bauplanungsrechtlichen Vorbereitung der Ausweisung eines Wohnbaugebietes.

Die Durchführung der 47. FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des räumlich deckungsgleichen Bebauungsplans Nr. 182 „Unter der Linde“.

Der Geltungsbereich der 47. FNP-Änderung ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan ersichtlich.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 47. FNP-Änderung wird durchgeführt in der Zeit vom

05. August 2026 bis einschl. 06. September 2026.

Zu diesem Zweck werden die Planvorentwurfsunterlagen für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsichtnahme auf folgende Art und Weise bereitgestellt:

1.) Veröffentlichung im Internet:

2.) als zusätzliche, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit:

Öffentlicher Aushang bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Rathaus, Unterm Werth 1, im Flur des I. Obergeschosses (Neubau) im Bereich der Zimmer 115/116 des Amtes für Stadtentwicklung, während der allgemeinen Dienststunden, und zwar

                        Montag und Mittwoch              08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

                                                                       13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

                        Dienstag und Donnerstag       08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

                                                                       13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

                        Freitag                                    08.30 Uhr bis 13.00 Uhr.

Im angegebenen Zeitraum besteht für jede Person die Möglichkeit, die Planungsunterlagen einzusehen, die allgemeinen Ziele, Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu erörtern und eine Stellungnahme dazu abzugeben.

Auf Verlangen kann über die Planung von der zuständigen Sachbearbeitung des Fachamtes (Frau Plugge, Telefon: 02972/980-307, E-Mail: Laura.Plugge@schmallenberg.de; Herr Beste, Telefon: 02972/980-303, E-Mail: Heiner.Beste@schmallenberg.de) Auskunft erteilt werden. Vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.

Stellungnahmen können während der Dauer der o.a. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollen möglichst elektronisch (und bevorzugt) über das bereits oben genannte zentrale Beteiligungsportal NRW (https://beteiligung.nrw.de/portal/schmallenberg/beteiligung/themen/1029626) abgegeben werden, sind bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abzugeben.

Für die elektronische Übermittlung von Stellungnahmen an die städtische Sachbearbeitung per E-Mail können folgende Empfangspostfächer genutzt werden:

Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Schmallenberg, den 28.07.2026

 

gez. Trippe

Bürgermeister