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Schutz der Gewässer: Wasserentnahme im HSK eingeschränkt

Die anhaltende Trockenheit hat Auswirkungen auf die Gewässer im Hochsauerlandkreis: Der Kreis hat am 14. Juli 2026 eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern im gesamten Kreisgebiet untersagt. Das Verbot gilt ab dem 15. Juli 2026 bis einschließlich 31. Oktober 2026 und betrifft somit auch das Stadtgebiet Schmallenberg.

Hintergrund sind die weiterhin niedrigen Wasserstände in Bächen und Flüssen. Auch die Niederschläge der vergangenen Tage konnten die Situation nicht nachhaltig entspannen.

Untersagt ist sowohl die Entnahme größerer Wassermengen als auch das Schöpfen kleinerer Mengen, etwa zur Bewässerung privater Gärten.

Die Stadt Schmallenberg bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und darum, die Regelungen im Sinne des Gewässerschutzes einzuhalten.

Genaue Informationen sowie den vollständigen Text der Allgemeinverfügung finden Sie auf der Webseite des Hochsauerlandkreises.