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3. Änderung der Zuständigkeitsordnung

der Stadt Schmallenberg

3. Änderung der

Zuständigkeitsordnung

der Stadt Schmallenberg

 

Der Rat der Stadt Schmallenberg hat in seiner Sitzung am 02.07.2026 folgende 3. Änderung der Zuständigkeitsordnung beschlossen:

 

§ 1

§ 4 Abs. 2 Satz 2 Punkt 2.3 erhält folgende Fassung:

Vergaben für soziale Dienstleistungen im Wert über 25.000 € bis 100.000 €

 

§ 5 Abs. 4 Satz 1 Punkt 4.1 erhält folgende Fassung:

Niederschlagung und Erlass von Forderungen der Stadt von mehr als 10.000 € im Einzelfall.

 

§ 5 Abs. 4 Satz 1 Punkt 4.4 erhält folgende Fassung:

Die Stundung und Verrentung von Forderungen der Stadt, wenn

- der Forderungsbetrag im Einzelfall 25.000 € überschreitet, oder  

            - der Zeitraum mehr als von 24 Monaten beträgt und der Forderungsbetrag im Einzelfall 10.000 € überschreitet

 

§ 6 wird wie folgt umbenannt:

§ 6 Ausschuss für Technik und Umwelt

 

§ 6 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:

Der Geschäftskreis des Ausschusses für Technik und Umwelt umfasst die baulichen und planungsrechtlichen Angelegenheiten, den Umweltbereich sowie die Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz, soweit nicht ein anderer Ausschuss oder der Bürgermeister zuständig ist.

 

§ 6 Abs. 1 Punkt 1.6 wird um folgenden Punkt ergänzt:

            1.6.5 städtebaulichen Verträge

 

§ 6 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

In seinem Geschäftskreis entscheidet der Ausschuss über das Verfahren, die Planung und die Ausführung von Bauvorhaben

 

§ 6 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

Dem Ausschuss obliegt die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz.

 

§ 9 Abs. 1 Satz 1 Punkt 1.1 erhält folgende Fassung:

Unterhaltung, Ausstattung und Nutzung der im Stadtbezirk gelegenen öffentlichen Einrichtungen mit bezirklicher Bedeutung wie bspw. Grundschulen, Sportplätze und -hallen, Friedhöfe und andere Einrichtungen mit bezirklicher Bedeutung.

Einrichtungen mit überbezirklicher Bedeutung, wie bspw. Museen, Stadthalle Schmallenberg, Kurhaus Bad Fredeburg oder weiterführende Schulen fallen nicht unter den Zuständigkeitsbereich der Bezirksausschüsse.

 

§ 11 Abs. 2 Punkt 2.1 erhält folgende Fassung:

Die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis zu einem Betrag

von 10.000 € im Einzelfall,

  - darüber hinaus

a) Vergaben für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge

b) Vergaben für freiberufliche Leistungen

c) Vergaben für soziale Dienstleistungen bis zu einem Betrag von 25.000 €.

 

§ 11 Abs. 2 Punkt 2.3 erhält folgende Fassung:

Niederschlagung und Erlass von Forderungen der Stadt bis zu 10.000 € im Einzelfall

 

§ 11 Abs. 2 Punkt 2.4 erhält folgende Fassung:

Stundung und Verrentung von Geldforderungen der Stadt bis zu den in § 5 Zf. 4.4 festgelegten Wert- und Laufzeitgrenzen.

 

§ 2

Inkrafttreten

Diese 3. Änderung der Zuständigkeitsordnung tritt mit dem Tage nach der Beschlussfassung durch die Stadtvertretung in Kraft.

 

Schmallenberg, den 03.07.2026

 

gez. Trippe

Bürgermeister