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Bekanntmachung

Widmung des Geh- und Radwegs „Zum Sorpetal“ beim Hotel Deimann in Winkhausen für den öffentlichen Verkehr nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW

 

Stadt Schmallenberg

 

B e k a n n t m a c h u n g

 

Widmung des Geh- und Radwegs „Zum Sorpetal“ beim Hotel Deimann in Winkhausen

für den öffentlichen Verkehr nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW

 

Der Geh- und Radweg „Zum Sorpetal“ beim Hotel Deimann in Winkhausen wird gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der derzeit geltenden Fassung dem öffentlichen Verkehr als sonstige öffentliche Straße gewidmet.

Der Widmungsinhalt wird auf die Nutzung als Geh- und Radweg beschränkt.

Gewidmet wird ausschließlich die im beigefügten Lageplan dargestellte Wegefläche. Diese umfasst Teilflächen der folgenden Grundstücke:

Gemarkung Oberkirchen

Flur 19, Flurstücke 145, 148, 151, 152, 201, 202 und 203

Flur 12, Flurstück 36

Die Voraussetzungen für die Widmung nach § 6 Abs. 5 StrWG NRW liegen vor. Grundlage ist der zwischen der Stadt Schmallenberg und der Hotel Deimann GmbH & Co. KG am 16.09.2024 geschlossene Vertrag. Mit diesem Vertrag wurden die für die Anlage des öffentlichen Geh- und Radwegs benötigten Teilflächen zur Verfügung gestellt. Ebenfalls besteht eine Vereinbarung zwischen der Stadt Schmallenberg und dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW, über den Teilbereich des Gehwegs auf dem Grundstück Gemarkung Oberkirchen, Flur 12, Flurstück 36.

Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil dieser Widmungsverfügung und dient der Darstellung der zu widmenden Wegefläche. Gewidmet wird die tatsächlich für den Geh- und Radweg „Zum Sorpetal“ benötigte und in Anspruch genommene Wegefläche auf den genannten Grundstücken. Geringfügige zeichnerische Abweichungen im Lageplan bleiben hiervon unberührt. Andere, nicht dem Geh- und Radweg zugehörige Flächen sind von dieser Widmung nicht umfasst.

Diese Widmung wird am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Diese öffentliche Bekanntmachung wird im Amtsblatt der Stadt Schmallenberg veröffentlicht. Ebenso wird die Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Schmallenberg unter

www.schmallenberg.de veröffentlicht.

 

R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g

Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg erhoben werden.

Hinweis:

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

 

Schmallenberg, den 07.05.2026

 

Der Bürgermeister

gez. Trippe

 

Bei Rückfragen zu dem vorstehenden Bekanntmachungstext wenden Sie sich bitte an Herrn Jannik Schneider, Tiefbauamt der Stadt Schmallenberg, Technisches Bauamt, Hünegräben 19 A, 57392 Schmallenberg, Zimmer 6, Telefon: 02972 980-308, E-Mail: jannik.schneider@schmallenberg.de. Die Erreichbarkeit ist montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.

 

Lageplan

Luftbild