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Städtische Bauleitplanung

37. Änderung des Flächennutzungsplanes – Bereich „Gewerbepark Hochsauerland“

Stadt Schmallenberg                           

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Städtische Bauleitplanung

37. Änderung des Flächennutzungsplanes – Bereich „Gewerbepark Hochsauerland“

Hier: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 03.07.2025 den Einleitungsbeschluss zur 37. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Bereich des „Gewerbeparks Hochsauerland“ beim Ortsteil Bad Fredeburg wegen eines aus erschließungstechnischen Gründen zu erweiternden Plangebietes neu gefasst.

Ziel der Planungsmaßnahme bleibt die Herbeiführung des vorbereitenden Bauplanungsrechts für die bedarfsgerechte Erweiterung des bestehenden Gewerbeparks durch weitere Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche in Form zusätzlicher „Gewerblicher Baufläche“ gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 Baunutzungsverordnung.

Die 37. FNP-Änderung wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des räumlich deckungsgleichen Bebauungsplanes Nr. 178 „Gewerbepark Hochsauerland III“ betrieben.

Der Geltungsbereich der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorentwurfsfassung der 37. FNP-Änderung wird durchgeführt in der Zeit vom

19. Mai 2026 bis einschl. 19. Juni 2026.

Zu diesem Zweck werden die Planvorentwurfsunterlagen (bestehend aus Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag) für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsichtnahmemöglichkeit auf folgende Art und Weise bereitgestellt:

1.) Veröffentlichung im Internet:

2.) als zusätzliche, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit:

Öffentlicher Aushang bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Rathaus, Unterm Werth 1, im Flur des II. Obergeschosses (Neubau) im Bereich der Zimmer 205/206 des Amtes für Stadtentwicklung, während der allgemeinen Dienststunden, und zwar                  

                        Montag und Mittwoch              08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

                                                                       13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

                        Dienstag und Donnerstag       08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

                                                                       13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

                        Freitag                                    08.30 Uhr bis 13.00 Uhr.

Im angegebenen Zeitraum besteht für jede Person die Möglichkeit, die Planungsunterlagen einzusehen, die allgemeinen Ziele, Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu erörtern und eine Stellungnahme dazu abzugeben.

Auf Verlangen kann über die Planung von der zuständigen Sachbearbeitung des Fachamtes (Herr Beste, Telefon: 02972/980-303, E-Mail: Heiner.Beste@schmallenberg.de; Frau Plugge, Telefon: 02972/980-307, E-Mail: Laura.Plugge@schmallenberg.de ) Auskunft erteilt werden. Vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.

Stellungnahmen können während der Dauer der o.a. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollen möglichst elektronisch (und bevorzugt) über das bereits oben genannte zentrale Beteiligungsportal NRW ( https://beteiligung.nrw.de/portal/schmallenberg/beteiligung/themen/1026646 ) abgegeben werden, sind bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abzugeben.

Für die elektronische Übermittlung von Stellungnahmen an die städtische Sachbearbeitung per E-Mail können folgende Empfangspostfächer genutzt werden:

Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Schmallenberg, den 13.05.2026

 

gez. Trippe

Bürgermeister