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Einnahmen aus erneuerbaren Energien

Stadt legt Regeln fest

Der Rat der Stadt Schmallenberg hat klare und transparente Kriterien beschlossen, wie die Einnahmen aus Beteiligungen an Windkraft- und Photovoltaikanlagen künftig eingesetzt werden. Ziel ist, dass die finanzielle Beteiligung aus Erneuerbaren Energien unmittelbar den Menschen vor Ort zugutekommt und die Akzeptanz für weitere Projekte stärkt.

Rechtsgrundlage und Hintergrund

Grundlage der städtischen Einnahmen sind das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie das Bürgerenergiegesetz Nordrhein-Westfalen (BürgEnG NRW). Über diese Regelungen können Kommunen Zahlungen aus dem Betrieb von Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen erhalten und an Wertschöpfung aus der Energiewende teilhaben.

Dazu hat der Rat nun einheitliche Grundsätze und Kriterien für die Verwendung der Mittel beschlossen.

Zentrale Grundsätze der Mittelverwendung

Die Einnahmen aus EEG- und BürgEnG-Regelungen werden ausschließlich projektbezogen eingesetzt. So sollen die Mittel dem Gemeinwohl dienen und möglichst vielen Menschen zugutekommen.

Ausgangspunkt ist der Standort der jeweiligen Erneuerbare-Energien-Anlage:

  • Die Mittel werden grundsätzlich im jeweiligen Stadtbezirk eingesetzt (örtliche Verwendung).
  • Zusätzlich können Projekte von gesamtstädtischer bzw. allgemeiner Bedeutung unterstützt/ finanziert werden, etwa in den Bereichen Bildung, Kinder- und Jugendbetreuung, Sport, Kultur, Gesundheit, Soziales, Mobilität sowie Natur- und Umweltschutz (überörtliche Verwendung).

Dabei wird ein Verhältnis von 60 Prozent der Mittel für örtliche Projekte und 40 Prozent für überörtliche, stadtweite Vorhaben angestrebt. Bei Windenergieanlagen werden aufgrund der weiten Sichtbeziehungen auch Stadtbezirke berücksichtigt, die in einem Umkreis von 2,5 Kilometern um den Anlagenstandort liegen. Nicht verausgabte Mittel können in die Folgejahre übertragen werden, um auch größere Maßnahmen planbar umsetzen zu können.

Beteiligung der Stadtbezirke und Transparenz

Die Stadtbezirke und Orte sind ausdrücklich eingeladen, Vorschläge für den Einsatz der Mittel zu unterbreiten. Grundlage für die örtliche Zuordnung sind die in der Hauptsatzung festgelegten Stadtbezirke und Ortsteile.

Die politischen Gremien werden halbjährlich über Art und Umfang des Mitteleinsatzes informiert. Damit wird dauerhaft Transparenz gewährleistet, welche Projekte aus den Einnahmen der Erneuerbaren Energien finanziert werden.

Bereits heute spürbare Einnahmen

Bereits aus bestehenden Beteiligungsvereinbarungen fließen der Stadt Schmallenberg jährliche Einnahmen aus Erneuerbare-Energien-Anlagen zu. Diese Mittel werden künftig nach den neuen Kriterien gezielt für Projekte in den betroffenen Stadtbezirken und für gesamtstädtische Vorhaben eingesetzt.

Weitere Infos finden Sie im

Ratsinformationssystem