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Bauleitplanung der Stadt Schmallenberg

Bebauungsplan Nr. 8a „Auf der Lake I“ – 7. Änderung, Stadtteil Schmallenberg – Bereich Meisenburg

Stadt Schmallenberg

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Bauleitplanung der Stadt Schmallenberg

Bebauungsplan Nr. 8a „Auf der Lake I“ – 7. Änderung, Stadtteil Schmallenberg – Bereich Meisenburg

Hier:  Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch und Inkrafttreten

 

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 03.07.2025 den verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8a „Auf der Lake I“, Stadtteil Schmallenberg, gefasst.

Ziel der Planungsmaßnahme ist die Entwicklung des Altstandortes „Meisenburg“ durch Planung zusätzlicher öffentlicher verkehrlicher Erschließungsanlagen auf der ursprünglich überbauten Industriefläche zur Revitalisierung und Schaffung neu zugeschnittener Industrieflächen im Plangebiet. Die Planungsmaßnahme erfüllt die Kriterien des § 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), wodurch sie im vereinfachten Verfahren durchzuführen ist.

Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8a „Auf der Lake I“ ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen.

Zum Abschluss des Bauleitplanverfahrens zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8a „Auf der Lake I“ hat die Stadtvertretung Schmallenberg am 05.02.2026 folgenden Beschluss gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung stimmt den Abwägungs- und Beschlussvorschlägen der Verwaltungsvorlage XI/48 zu. Die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8a „Auf der Lake I“, Stadtteil Schmallenberg, wird in der gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegten Fassung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen; die zugehörige, ebenfalls gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegte Begründung wird beschlossen.“

Dieser am 05.02.2026 vom Rat der Stadt Schmallenberg gem. § 10 Abs. 1 BauGB gefasste Satzungsbeschluss über die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8a „Auf der Lake I“ sowie Ort und Zeit der Einsichtnahmemöglichkeit des Änderungsplans, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 52 der Gemeindeordnung NRW öffentlich bekannt gemacht.

Die Bebauungsplanänderung wird gem. § 10 Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB ab sofort bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Rathaus, Unterm Werth 1, 2. Obergeschoss, beim Amt für Stadtentwicklung (Zimmer 217 / 218 / 206) während der allgemeinen Sprechzeiten zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Planinhalt Auskunft erteilt.

Zusätzlich werden die vg. Bebauungsplanunterlagen in Kürze auch auf der städtischen Homepage unter folgendem Link zur Einsichtnahme und zum Download bereitgestellt:

https://www.schmallenberg.de/rathaus-buergerservice/bauen-wohnen/bauleitplanung/rechtskraeftige-bauleitplaene/

Gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB tritt die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8a „Auf der Lake I“ mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

 

Hinweise nach dem Baugesetzbuch und der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen:

1.    Gem. § 44 Abs. 5 BauGB wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche wegen Planungsschäden infolge dieser Satzung sowie auf § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung hingewiesen.

2.    Gem. § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass gem. § 215 Abs. 1 BauGB Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften respektive Mängel der Abwägung unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Schmallenberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

3.    Gem. § 7 Abs. 6 GO NW wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Schmallenberg vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergeben.

 

Bekanntmachungsanordnung

 

Bauleitplanung der Stadt Schmallenberg

Bebauungsplan Nr. 8a „Auf der Lake I“ – 7. Änderung, Stadtteil Schmallenberg – Bereich Meisenburg

Hier:  Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch und Inkrafttreten

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat zum Abschluss des Bauleitplanverfahrens zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8a „Auf der Lake I“ im Stadtteil Schmallenberg am 05.02.2026 folgenden Beschluss gefasst, der gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung stimmt den Abwägungs- und Beschlussvorschlägen der Verwaltungsvorlage XI/48 zu. Die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8a „Auf der Lake I“, Stadtteil Schmallenberg, wird in der gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegten Fassung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen; die zugehörige, ebenfalls gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegte Begründung wird beschlossen.“

Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) i.d.z.Z. gültigen Fassung wird bestätigt, dass

  1. Der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 05.02.2026 übereinstimmt und
  2. nach § 3 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.

Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung NRW (§ 7 Abs. 6 GO NRW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet, ferner gem. § 215 Abs. 2 BauGB die öffentliche Bekanntmachung der gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise.

 

Schmallenberg, den 16.02.2026

 

gez. Trippe                

Bürgermeister