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Städtische Bauleitplanung

Bebauungsplan Nr. 176 „Zum Hallenberg“, Stadtteil Bad Fredeburg - Öffentlichkeitsbeteiligung

Stadt Schmallenberg                           

- Der Bürgermeister -

Öffentliche Bekanntmachung

 

Städtische Bauleitplanung

Bebauungsplan Nr. 176 „Zum Hallenberg“, Stadtteil Bad Fredeburg

hier:    Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

 

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 28.09.2023 dem Einleitungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 176 „Zum Hallenberg“ im Stadtteil Bad Fredeburg gefasst.

Planungsziel ist die Schaffung verbindlichen Planungsrechts für ein Wohnbaugebiet mit der schwerpunktmäßigen Ausweisung von Bauplätzen für freistehende Ein- bis Zweifamilienhäuser bzw. Einzel- und Doppelhäuser.

Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 176 „Zum Hallenberg“ ersetzt dieser für den von ihm neu überplanten Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Hallenberg/Suntelt“ aus dem Jahr 1968 dessen Festsetzungen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 176 „Zum Hallenberg“ wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur räumlich deckungsgleichen 46. Änderung des Flächennutzungs-planes betrieben.

Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde verkleinert und beträgt jetzt rund 1,5 ha. In der Verwaltungsvorlage X/771 vom 15.08.2023 wurde bereits erwähnt, dass es noch zu Plangebietsänderungen kommen kann. Der neue Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 176 „Zum Hallenberg“ ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan ersichtlich.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur ersten Vorentwurfsfassung des Bebauungsplanes Nr. 176 „Zum Hallenberg“ wird durchgeführt in der Zeit vom

02. Februar 2026 bis einschl. 04. März 2026.

Zu diesem Zweck werden die Planvorentwurfsunterlagen für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsichtnahme auf folgende Art und Weise bereitgestellt:

1.) Veröffentlichung im Internet:

Veröffentlichung -einschließlich dieser Bekanntmachung- im Internet, zum einen auf der städtischen Homepage www.schmallenberg.de unter der Rubrik „Aktuelle Nachrichten“ (nur Bekanntmachung) und unter der Rubrik „Leben & Arbeiten“ => „Stadtentwicklung, Klima & Natur“ => „Bauen und Wohnen“ => „Bauleitplanung“ => „Bauleitpläne im Verfahren“ (Bekanntmachung und Planvorentwurfsunterlagen) – Direkt-Link: https://www.schmallenberg.de/leben-arbeiten/stadtentwicklung/bauen-wohnen/#c39610 , zum anderen im zentralen Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://www.bauleitplanung.nrw.de.

2.) Als zusätzliche, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit:

Öffentlicher Aushang bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Rathaus, Unterm Werth 1, im Flur des II. Obergeschosses (Neubau) im Bereich der Zimmer 205 bis 207 des Amtes für Stadtentwicklung, während der allgemeinen Dienststunden, und zwar

                       

                        Montag und Mittwoch            08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

                                                                       13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

                        Dienstag und Donnerstag      08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

                                                                       13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

                        Freitag                                    08.30 Uhr bis 13.00 Uhr.

 

Im angegebenen Zeitraum besteht für jedermann die Möglichkeit, die Planungsunterlagen einzusehen, die allgemeinen Ziele, Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu erörtern und eine Stellungnahme dazu abzugeben.

Auf Verlangen kann über die Planung von der zuständigen Sachbearbeitung des Fachamtes (Frau Weidenfeld, Telefon: 02972/980-226, E-Mail: luisa.weidenfeld@schmallenberg.de; Frau Plugge, Telefon: 02972/980-307, E-Mail: laura.plugge@schmallenberg.de; Herr Beste, Telefon: 02972/980-303, E-Mail: heiner.beste@schmallenberg.de) Auskunft erteilt werden. Vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.

Stellungnahmen können während der Dauer der o.a. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollen jeweils möglichst elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Für die elektronische Übermittlung von Stellungnahmen per E-Mail können folgende Empfangspostfächer genutzt werden:

Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Schmallenberg, den 16.01.2026

 

gez. Trippe

Bürgermeister