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Städtische Bauleitplanung

46. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schmallenberg, Stadtteil Bad Fredeburg - Aufstellungsbeschluss

Stadt Schmallenberg                           

- Der Bürgermeister -

Öffentliche Bekanntmachung

 

Städtische Bauleitplanung

46. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schmallenberg, Bereich "Zum Hallenberg", Stadtteil Bad Fredeburg

Änderung von "(Sonstiges) Sondergebiet - Besondere Zweckbestimmung: Klinikgebiet" in "Wohnbaufläche"

hier:    Beschluss zur Einleitung und Durchführung des Änderungsverfahrens

            (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch)

 

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 28.09.2023 folgenden verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss zur 46. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt im Stadtteil Bad Fredeburg gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für das im Übersichtsplan Anlage 1 zur Verwaltungs-vorlage X/776 umgrenzte Gebiet im Bereich „Zum Hallenberg“ im Stadtteil Bad Fredeburg gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss für die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Schmallenberg.

Planungsziel ist die darstellende Ausweisung einer „Wohnbaufläche“ anstelle des derzeit dar-gestellten „(Sonstigen) Sondergebietes – Besondere Zweckbestimmung: Klinikgebiet“ zum Zwecke der bauplanungsrechtlichen Vorbereitung der nachfragebedingten Ausweisung eines Erweiterungswohnbaugebietes.

Die Durchführung der 46. FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des räumlich deckungsgleichen Bebauungsplanes Nr. 176 „Zum Hallenberg“.“

Der Geltungsbereich der 46. FNP-Änderung ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen, der im Übrigen der im obigen Beschluss genannten Anlage 1 der Verwaltungsvorlage X/776 entspricht.

Der vorstehende Beschluss zur Einleitung und Durchführung des 46. FNP-Änderungsverfahrens wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht.

Bekanntmachungsanordnung

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 28.09.2023 folgenden Einleitungsbeschluss zur 46. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt im Stadtteil Bad Fredeburg gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für das im Übersichtsplan Anlage 1 zur Verwaltungs-vorlage X/776 umgrenzte Gebiet im Bereich „Zum Hallenberg“ im Stadtteil Bad Fredeburg gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss für die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Schmallenberg.

Planungsziel ist die darstellende Ausweisung einer „Wohnbaufläche“ anstelle des derzeit dar-gestellten „(Sonstigen) Sondergebietes – Besondere Zweckbestimmung: Klinikgebiet“ zum Zwecke der bauplanungsrechtlichen Vorbereitung der nachfragebedingten Ausweisung eines Erweiterungswohnbaugebietes.

Die Durchführung der 46. FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des räumlich deckungsgleichen Bebauungsplanes Nr. 176 „Zum Hallenberg“.“

Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) i.d.z.Z. gültigen Fassung wird bestätigt, dass

  1. der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 28.09.2023 übereinstimmt und
  2. nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.

Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung NW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet.

 

Schmallenberg, den 16.01.2026

 

gez. Trippe

Bürgermeister