Zum Hauptinhalt springen

Öffentliche Zustellung gem. § 10 LZG NRW

ÖFFENTLICHE ZUSTELLUNG GEM. § 10 DES VERWALTUNGSZUSTELLUNGSGESETZES FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN (LANDESZUSTELLUNGSGESETZ – LZG NRW)

 

Herrn Bülent Kara, zuletzt wohnhaft in 57392 Schmallenberg, Kirchplatz 3, jetzt unbekannten Aufenthaltes, ist eine Mitteilung durch die Stadt Schmallenberg vom 15.01.2026 zuzustellen (Az.: 51.2-01-1034).

Wegen des unbekannten Aufenthaltes des Betroffenen und fehlender Möglichkeit der Zustellung an einen Zustellungsbevollmächtigten ist die Zustellung nicht möglich. Es ist daher eine öffentliche Zustellung erforderlich.

Die Mitteilung liegt im Sachgebiet 51.2 in 57392 Schmallenberg, Unterm Werth 1, Zimmer 105, zur Entgegennahme bereit.

Die Mitteilung gilt an dem Tage als zugestellt, an dem seit dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Schmallenberg zwei Wochen verstrichen sind.

 

Schmallenberg, 15.01.2026

 

Stadt Schmallenberg

-Sachgebiet 51.2-

Az.: 51.2-01-1034

Im Auftrag

gez. Rickert