Presse-Berichterstattung zu den Investitionsmaßnahmen im Haushalt 2026 und zur Gebührenentwicklung
Der Rat der Stadt Schmallenberg hat am 18.12.2026 einstimmig den Haushaltsplan für das Jahr 2026 beschlossen. Bereits in der vorangegangen Sitzungsrunde wurden ebenfalls ein-stimmig die Höhe der Wasser-, Abwasser- und Abfallgebühren für das Jahr 2026 festgelegt. Die Berichterstattung in Presse zu den Themen bedarf in Teilen der Richtigstellung, da hier Sachverhalte nicht korrekt eingeordnet wurden.
Der Haushalt 2026 weist im Ergebnisplan ein Defizit von rd. 6,2 Mio. € auf. Im Ergebnisplan werden die „laufenden“ Erträge (z.B. Steuern, Gebühren, Landeszuweisungen etc.) und die Aufwendungen (z.B. Personalkosten, Sachkosten, Transferaufwendungen wie die Kreisumlage, Abschreibungsaufwand etc.) gegenübergestellt. Die Ergebnisrechnung ähnelt der Gewinn- und Verlustrechnung in einem Unternehmen. Um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt dauerhaft zu gewährleisten, hat die Stadtvertretung die Aufstellung eines Haushaltsstrukturkonzeptes beschlossen, das Möglichkeiten zur Reduzierung von Aufwendungen und/oder der Generierung von Mehrerträgen aufzeigen soll.
Der Haushalt 2026 enthält noch keine konkreten Sparvorschläge, da aufgrund der Neukonstituierung des Rates zu wenig Zeit für eine intensive Beratung zur Verfügung stand.
Vom Ergebnisplan zu unterscheiden ist der Finanzplan, der neben den laufenden Ein- und Auszahlungen auch die geplanten Investitionsauszahlungen darstellt. Die Streichung einzelner Investitionsmaßnahmen führt nicht zu einer Verringerung des Fehlbetrages im Ergebnis-plan. Die getätigten Investitionen fließen nur mittelbar über den dadurch entstehenden Ab-schreibungsaufwand in die Ergebnisrechnung ein.
Insofern ist die Darstellung falsch, dass die Erschließung geplanter Neubaugebiete dem Sparzwang zum Opfer gefallen seien. Vielmehr ist es so, dass auch der Haushaltsplan 2026 wiederum eine hohe geplante Investitionssumme von 24 Mio. € vorsieht. Aufgrund der Vielzahl der Maßnahmen, die in Teilen noch aus Vorjahren stammen, war es notwendig, eine zeitliche Neusortierung der Projekte vorzunehmen. Ziel der Priorisierung war es, die Investitionsplanung auf ein umsetzbares, verlässliches und finanzierbares Niveau zu bringen. Die Erschließung der Neubaugebiete, die sich allesamt derzeit noch im Bauleitverfahren befinden, soll nach und nach unter Berücksichtigung der tatsächlichen Baulandnachfrage erfolgen.
Die Stadt Schmallenberg hat in der letzten Wahlperiode ein Investitionsvolumen von durch-schnittlich 20 Mio. € pro Jahr umgesetzt – vornehmlich handelt es sich hierbei um Projekte in
die Erneuerung und den Erhalt der baulichen Infrastruktur, z.B. der Schulen, Kindergärten, Straßen und Wege oder der Wasserversorgung. Der Beschluss des Haushalts 2026 und der Investitionsplanung 2026 – 2029 enthält das Bekenntnis, diesen Weg fortzusetzen.
Richtig ist, dass die Abwassergebühren in der Kalkulationsperiode 2026 – 2028 für einen 4-Personen-Musterhaushalt um rd. 100 € / Jahr ansteigen. In der Gebührenentwicklung spiegeln sich die Baupreissteigerungen und die hohen Investitionen in das Abwassernetz wider. Die Fläche der Stadt Schmallenberg mit ihren vielen Ortschaften bedingt, dass vom Ruhrverband ein großes Kanalnetz vorgehalten werden muss, dessen Kosten auf vergleichsweise wenige Gebührenzahler umgelegt werden müssen. Dennoch liegt auch die neue Gebühr in Schmallenberg in etwa auf dem Niveau der Nachbarkommunen.
Die Kostenbelastung eines Musterhaushaltes muss immer im Kontext aller Gebühren gesehen werden. So wird die Abfallentsorgungsgebühr ab 2026 um rd. 24 € für den 4-Personen-Musterhaushalt sinken. Die Abfuhr von Sperrmüll ist kostenlos möglich, in anderen Kommunen wird hierfür eine gesonderte Gebühr verlangt. Die Grundsteuer B, die von allen Hauseigentümern und Mietern zu bezahlen ist, liegt in Schmallenberg auf einem vergleichsweisen niedrigen Niveau. Sondergebühren für Straßen-reinigung oder Winterdienst werden gar nicht erhoben. Eltern, deren Kinder eine Kindertageseinrichtung besuchen, sind darüber hinaus seit dem Jahr 2022 vollständig von Kindergartenbeiträgen befreit. Allein diese Vergünstigung macht je nach Einkommen einen vierstelligen Betrag aus.
