Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die für den Elternteil gezahlt wird, der in den ersten Monaten nach der Geburt zuhause beim Kind bleibt.
Nähere Informationen und einen Antrag auf Elterngeld finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. Klicken Sie dazu bitte hier.
Ein Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Aber auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weiter gezahlt werden, beispielsweise für Kinder in der Ausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Ausführliche Informationen und weitere Fälle in denen das Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus gezahlt werden kann sowie einen Antrag auf Kindergeld hat die Bundesagentur für Arbeit hier zusammengestellt.
Neben dem Kindergeld gibt es noch einen Kinderzuschlag. Auch dies ist eine staatliche Leistung, die unter bestimmten Voraussetzungen Alleinerziehenden und Elternpaaren für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten und in ihrem Haushalt lebenden Kinder gewährt werden kann.
Antworten auf die Frage, ob Sie die Voraussetzungen für den Bezug des Kinderzuschlages erfüllen und einen Antrag auf Kinderzuschlag erhalten Sie hier auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Eine weitere staatliche Leistung ist das Mutterschaftsgeld.
Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.familien-wegweiser.de unter dem Stichwort "Mutterschaftsgeld" und auf der Internetseite des Bundesversicherungsamtes unter www.mutterschaftsgeld.de.
Die Elternzeit ist ein wichtiger Bestandteil für jede Familie in der Erziehung eines Kindes. Ein Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil zur Betreuung und Erziehung seines Kindes bis zur Vollendung dessen dritten Lebensjahres. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber. Das Arbeitsverhältnis ruht während dieser Phase, bleibt aber bestehen. Nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr auf den ursprünglichen Arbeitsplatz bzw. auf einen gleichwertigen.
Weitere Informationen zur Elternzeit erhalten Sie hier auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.
Das Bildungspaket fördert und unterstützt bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Es ermöglicht ihnen die Teilhabe an soziokulturellen Angeboten wie Mitgliedschaft im Sportverein, Musikunterricht, Freizeiten sowie gezielte Unterstützung durch Lernförderung, wenn die Versetzung gefährdet ist.
Weitere Informationen hat das Sozialamt/Jobcenter der Stadt Schmallenberg hier unter dem Anliegen "Bildungs- und Teilhabepaket (SGB II)" zusammengestellt.
Für ausführliche Informationen zur Schmallenberger Familienkarte folgen Sie bitte diesem Link.
Jedem Haushalt, der aufgrund von zwei oder mehrerer Wickelkinder nachweislich ein erhöhtes Müllaufkommen hat und mit einer 240-Liter-Restmülltonne nicht auskommt, wird ein Freivolumen von 120 Litern durch kostenlose Bereitstellung einer zusätzlichen 120-Liter Restmülltonne gewährt. Die Wickelkinder müssen dabei unter 4 Jahren sein. Bei Erreichen der Altersgrenze entfällt die Vergünstigung.
Den Antrag auf Ermäßigung können betroffene Familien bei der Finanzabteilung der Stadt Schmallenberg formlos stellen. Für Rückfragen steht Frau M. Steilmann (Tel. 02972/980-215, E-Mail: finanzabteilung(at)schmallenberg.de) gerne zur Verfügung.