Die Beförderung der Kinder zu den Kindertageseinrichtungen liegt grundsätzlich in der Verantwortung und Zuständigkeit der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Sie haben die Möglichkeit, die Beförderung allein, in Fahrgemeinschaften oder durch Lösen einer Fahrkarte für den öffentlichen Personennah- bzw. Schülerspezialverkehr zu organisieren. Alternativ ist auch die Beauftragung von privaten Beförderungsunternehmen möglich. Als Ansprechpartner stehen in der Regel die von den Eltern beauftragten Elternvertreter bzw. Elterngemeinschaften, aber auch die jeweilige Kindergartenleitung und das Jugendamt zur Verfügung.
Als freiwillige Leistung der Stadt Schmallenberg erhalten alle Eltern oder Erziehungsberechtigten von Kindergartenkindern im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt eine Förderung von 25,- €/Monat, sofern sie in einem Ort der Stadt Schmallenberg wohnen, der keine Kindertageseinrichtung hat. Unter Berücksichtigung der Ferienzeiten wird die Förderung maximal 11 Monate gewährt. Die Förderung kann auch gewährt werden, wenn in der Kindertageseinrichtung des Wohnortes nicht genügend Plätze zur Verfügung stehen und Kinder daher eine außerhalb liegende Einrichtung besuchen müssen.
Die entsprechenden Unterlagen zum Förderverfahren erhalten Sie in Ihrer Tageseinrichtung.