Mit Blick auf das aktuelle Winterwetter weist die Stadt Schmallenberg die Grundstückseigentümer auf ihre Räum- und Streupflicht hin. Um Stürze und Unfälle zu vermeiden, ist jeder Eigentümer verpflichtet, den Gehweg entlang seines Grundstücks für den Fußgängerverkehr von Eis und Schnee freizuhalten. Auch an Bushaltestellen ist von den anliegenden Grundstückseigentümern Winterdienst durchzuführen.
In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind umgehend nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehung der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr am nächsten Morgen zu beseitigen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Schnee nicht auf die Fahrbahn geschaufelt werden darf, sondern auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges bzw. am äußersten Fahrbahnrand zu lagern ist.
Die Stadt Schmallenberg bittet alle Grundstückseigentümer der Räum- und Streupflicht nachzukommen und weist darauf hin, dass das Nichterfüllen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer entsprechenden Geldbuße geahndet werden kann. Darüber hinaus können die Grundstückseigentümer bei Stürzen oder Unfällen schadenersatzpflichtig gemacht werden.
Ausführliche Informationen zum Winterdienst in der Stadt Schmallenberg und einen Info-Flyer finden Sie auf unserer Homepage. Darüber hinaus steht das Ordnungsamt unter 02972/980-239 oder ordnungsamt@schmallenberg.de für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.