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Hundebestandsaufnahme im Stadtgebiet Schmallenberg

|   Pressemitteilung

Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen erhebt auch die Stadt Schmallenberg eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Stadtverwaltung (Steuerabteilung) angemeldet werden.

Die Stadt Schmallenberg erinnert, dass laut Hundesteuersatzung jeder Hundehalter verpflichtet ist, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder - wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist - innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, unter Angabe der Hunderassen anzumelden.

Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Dies widerspricht dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Die Stadt Schmallenberg hat sich daher dazu entschlossen, eine Hundezählung im gesamten Stadtgebiet durchführen zu lassen.

Sämtliche Haushalte im Stadtgebiet Schmallenberg werden ab November 2022 durch Mitarbeiter einer beauftragten Firma aufgesucht. Das Dienstleistungsunternehmen wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt der Mitarbeiter sichtbar eine von der Stadt Schmallenberg ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung der Befragung werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern und Gebühren vor Ort erhoben.

Falls nicht versteuerte Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung und einem Bußgeld rechnen. Um Unannehmlichkeiten zu ersparen, wird daher empfohlen, die gehaltenen Hunde schnellstens anzumelden.

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