Eine Zuwegung im Gewerbegebiet „Breite Wiese" im Ortsteil Schmallenberg wird gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) vom 23.09.1995 (GV.NW. S. 1028, ber. 1996 S. 81, S. 141, S. 216, S. 355; 2007 S. 327) in der zurzeit geltenden Fassung dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet, bei dem die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen (§ 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW). Die Zuwegung besteht aus den nachfolgenden Flurstücken:
- Flurstücksnummer 308 teilweise, Flur 30, Gemarkung Schmallenberg
- Flurstücksnummer 310 teilweise, Flur 30, Gemarkung Schmallenberg
- Flurstücksnummer 306 teilweise, Flur 30, Gemarkung Schmallenberg
- Flurstücksnummer 305 teilweise, Flur 30, Gemarkung Schmallenberg
Ein Übersichtsplan, in dem die zu widmende Verkehrsfläche dargestellt ist, ist dieser Widmungsverfügung beigefügt und kann bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Bauamt, Zimmer 111, Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg, während der Dienststunden eingesehen werden.
Diese Widmung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g :
Gegen diese Widmungsverfügung kann vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg, Jägerstraße 1, 59821 Arnsberg, binnen eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung schriftlich Klage erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweis-mittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.
Schmallenberg, den 01.08.2016
Der Bürgermeister
gez. Halbe