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Umlegungsverfahren "Leisterfeld III“ Vorwegnahme der Entscheidung gemäß § 76 Baugesetzbuch

|   Öffentliche Bekanntmachung

 

Bekanntmachung

Umlegungsausschuss

der Stadt Schmallenberg

Umlegungsverfahren "Leisterfeld III"

Vorwegnahme der Entscheidung gemäß § 76 Baugesetzbuch

Die vom Umlegungsausschuss am 07.03.2018 gemäß § 76 BauGB beschlossene Vorwegnahme der Entscheidung für die Flurstücke Gemarkung Fredeburg, Flur 1, Nr. 764, 765, 766, 767 und 768 ist am 19.11.2018 unanfechtbar geworden.

Mit der Bekanntmachung nach § 71 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zurzeit gültigen Fassung wird der bisherige Rechtszustand durch den in der Vorwegnahme der Entscheidung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Schmallenberg, den 26.11.2018

Die Vorsitzende

gez. Kißmer

(Dienstsiegel)

Download der Öffenlichen Bekanntmachung als PDF-Datei

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