Stadt Schmallenberg
Satzung
zur Aufhebung der Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder und für die Inanspruchnahme von Leistungen der Kindertagespflege
Auf der Grundlage der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land NRW sowie des § 51 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern jeweils in den derzeit gültigen Fassungen hat der Rat der Stadt Schmallenberg am 12.05.2022 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Satzung der Stadt Schmallenberg für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder und für die Inanspruchnahme von Leistungen der Kindertagespflege vom 23.06.2008 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 03.05.2018 wird aufgehoben.
§ 2
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung der Stadt Schmallenberg wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form‑ oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Schmallenberg, den 13.05.2022
gez. König
Bürgermeister