Archiv Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung - Städtische Bauleitplanung

|   Öffentliche Bekanntmachung

Stadt Schmallenberg

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Städtische Bauleitplanung

Bebauungsplan Nr. 160 „Wehrscheid I – Netto“, Ortsteil Bad Fredeburg

Hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

             

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 07.07.2016 folgenden Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans zur Erweiterung des bestehenden „Netto“-Marktes an der „Wehrscheid“ im Ortsteil Bad Fredeburg gefasst, der am 28.07.2016 bekannt gemacht wurde:

 

„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für den im Übersichtsplan Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage abgegrenzten Bereich gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 160 „Wehrscheid I – Netto“.

Zielsetzung der Planungsmaßnahme ist die bauplanungsrechtliche Absicherung der vorgesehenen Erweiterung des im Plangebiet bestehenden Netto-Marktes durch Ausweisung eines „Sonstigen Sondergebietes – Zweckbestimmung: Großflächiger Einzelhandel“ gem. § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung.

Als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist im Rahmen der Aufstellung ortsüblich bekannt zu machen, dass der Plan im vereinfachten/beschleunigten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird, und wo und wann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre wesentlichen Auswirkungen unterrichten und ggfs. eine Stellungnahme dazu abgeben kann. Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB ist von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abzusehen und gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 u. 3 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen einer Offenlage gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.“

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 160 „Wehrscheid I – Netto“ ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan (entsprechend der Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage) zu ersehen:

 

Übersichtsplan

 

Der obige, am 07.07.2016 gefasste Beschluss beinhaltet die Maßgabe zur Durchführung der öffentlichen Auslegung der Planentwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Da die mit dem Planungsvorhaben verfolgte Planungsmaßnahme Zwecken der weiteren Entwicklung eines bestehenden baulichen Innenbereichs dienen, enthält das Baugesetzbuch die Möglichkeit, eine derartige Planung auf Grundlage des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ – unter Verzicht auf eine umfassende Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB – im sogen. „beschleunigten Verfahren“ gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB aufzustellen. Dieser Weg wird hier beschritten und wurde am 28.07.2016 gem. § 13a Abs. 3 Nr.1 BauGB entsprechend bekannt gemacht.

Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird demgemäß von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen und gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 u. 3 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen einer Offenlage gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 160 „Wehrscheid I - Netto“ liegt mit der Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, und zwar in der Zeit vom

 

23. Januar 2017 bis einschl. 24. Februar 2017

bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Rathaus, Unterm Werth 1, im Bereich der Zimmer 206 und 207 des Amtes für Stadtentwicklung, während der allgemeinen Dienststunden, und zwar

 

                        Montag bis Mittwoch     08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

                                                              13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

                        Donnerstag                   08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

                                                              13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

                        Freitag                           08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

                                                              13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

 

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Auf Verlangen kann über die Planung Auskunft erteilt werden.

 

Während der o.a. Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Bauleitplanung schriftlich bei der Stadt Schmallenberg eingereicht oder in den Zimmern 217 oder 208 des Amtes für Stadtentwicklung mündlich zur Niederschrift gegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.

 

Diese Bekanntmachung erfolgt gem. § 52 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und § 3 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

Schmallenberg, den 11.01.2017

 

In Vertretung

 

gez. Dicke

Technischer Beigeordneter

Tourismus

Wirtschaft

Schmallenberg - Unternehmen Zukunft

Das Portal für Neubürger

SauerlandBAD

SauerlandBAD

Werbegemeinschaft Schmallenberg

Werbegemeinschaft Schmallenberg

LEADER-Region "4 mitten im Sauerland"

LEADER-Region "4 mitten im Sauerland"

Südwestfalen

Südwestfalen

Stadt Schmallenberg

Der Bürgermeister
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
Tel. 02972 980-0
Fax 02972 980-480
E-Mail schreiben

Socialmedia