Stadt Schmallenberg
Der Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Umlegungsplanes Grafschaft vom 04.08.1951 - G 239 - durch eine Satzung gem. § 61 Abs. 4 der Reichsumlegungsordnung (RUO)
hier: Satzungserlass
Die Stadt Schmallenberg beabsichtigt mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde die Zweckbestimmung des folgenden im Umlegungsplan Grafschaft vom 04.08.1951 ausgewiesenen Wegegrundstücks gemäß § 61 Abs. 4 der Reichsumlegungsordnung (RGBl. I, S. 629) durch Satzungsbeschluss aufzuheben:
Gemarkung Grafschaft, Flur 6, Flurstück 92
Das Grundstück steht im Eigentum der Teilnehmergemeinschaft der Umlegung Grafschaft und ist in dem Umlegungsplan Grafschaft vom 04.08.1951 als Wirtschaftsweg ausgewiesen. Der Weg wurde bereits vorbehaltlich der Durchführung der Änderung des Umlegungsplans zum Verkehrswert verkauft.
Das der beabsichtigten Fassung des Satzungsbeschlusses zugrunde liegende Wegegrundstück ist im vorliegenden Lageplanausschnitt, der Bestandteil der Satzung ist, dargestellt. Er liegt in der Zeit vom 03.04.2017 bis 03.05.2017 im Rathaus der Stadt Schmallenberg, II. OG, im Zimmer 203 des Amtes für Stadtentwicklung, während der Dienststunden, und zwar
Montag - Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
zu jedermanns Einsicht aus.
Etwaige Bedenken und Einwendungen gegen die beabsichtigte Regelung können innerhalb dieser Zeiten schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Schmallenberg, Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg, Zimmer 203 im II. OG, erhoben bzw. angemeldet und begründet werden.
Schmallenberg, den 27.03.2017
Der Bürgermeister
gez. Halbe